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Gefahrgut - Recht / Vorschriften - Seeschifffahrt
Zusätzlich zu den verkehrsträgerübergreifenden Vorschriften sind die nachfolgenden Vorschriften für Gefahrgutbeförderungen mit Seeschiffen relevant. Die Texte dieser Vorschriften sind über Links oder Downloads in der Kontextspalte zugänglich. Bitte beachten Sie, dass nur die im Bundesgesetzblatt oder im Verkehrsblatt veröffentlichten Texte verbindlich sind. Zwischenzeitliche Änderungen des Gefahrgutbeförderungsrechts, die auf anderen als gefahrgutrechtlichen Gesetzen oder Verordnungen beruhen, werden bei der jeweiligen nächsten Neufassung berücksichtigt.
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG-Code)
Der Internationale Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen ist ein umfassendes Basisregelwerk. Er enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter und für den Umgang während der Beförderung, zum Beispiel in Form von Stauvorschriften.
Der IMDG-Code in der Fassung der Ausgabe 2006 wurde im Dezember 2006 bekannt gemacht und durch die Erste Verordnung zur Änderung der GGVSee vom 3. Dezember 2007 formell in Kraft gesetzt.
Inzwischen wurde auch der IMDG-Code in der Fassung der Ausgabe 2008 beschlossen und die deutsche Übersetzung im Februar 2009 im Verkehrsblatt veröffentlicht. Die Vorschriften der neuen Fassung können seit dem 1. Januar 2009 angewendet werden; soweit sich hieraus Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen der alten Fassung ergeben, werden diese gemäß der entsprechenden Duldungsbekanntmachung nicht geahndet.
Abschnitt 7.9.3 des IMDG-Codes enthält eine Liste der wichtigsten zuständigen Behörden der IMO Mitgliedstaaten. Darüber hinaus wird von der IMO eine erweiterte Liste bereitgestellt, die auch die Kontaktdaten der für die Verpackungs- und Tankzulassung zuständigen Behörden enthält. Das entsprechende Circular der IMO mit den Kontaktdaten (in englischer Sprache) ist ebenfalls zum Download bereitgestellt.
Memorandum of Understanding (MoU)
Das Memorandum of Understanding ist ein multilaterales Abkommen der Ostsee-Anrainerstaaten und regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf RoRo-Schiffen auf der Ostsee. Mit ihm werden insbesondere Erleichterungen für den Kombinierten Verkehr geschaffen.
Die in der Konferenz von Haapsalu im August 2009 beschlossene Neufassung ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee)
Die Gefahrgutverordnung See ist die nationale Vorschrift für den Gefahrguttransport mit Seeschiffen. Neben der Einführung des IMDG-Codes in deutsches Recht werden unter anderem Regelungen zu Zuständigkeiten, Pflichten und Ordnungswidrigkeiten getroffen.
Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See (RM)
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung und Auslegung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung werden von Bund und Ländern die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See (RM) erarbeitet und im Verkehrsblatt bekannt gemacht. Sie beinhalten Hinweise zur Anwendung der GGVSee, insbesondere zur Zuständigkeit der betreffenden Behörden, sowie den Bußgeldkatalog.
Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2008.

