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Bauauftragsvergabe

Baustelle, Lehrter Bahnhof / Hauptbahnhof Berlin - Link zu einer vergrößerten Bildansicht in einem neuen Browserfenster
Baustelle (Quelle: Bundesregierung)

Mit rund 27 Milliarden Euro sind die öffentlichen Bauaufträge mit einem beträchtlichen Umfang an den jährlichen Bauinvestitionen beteiligt. Rechtliche Grundlage für die Vergabe und Abwicklung dieser circa 1,2 Millionen öffentlichen Bauaufträge pro Jahr ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

Die VOB bietet einen partnerschaftlich ausgerichteten Musterbauvertrag für das öffentliche Bauen. Durch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) werden in der VOB Abrechnungsregelungen fachbezogen für alle wichtigen Baugewerke definiert.

In der Anwendung für den öffentlichen Bauherrn wird die VOB durch das Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB) durch Richtlinien zu den einzelnen Paragraphen sowie einheitlichen Vertragsmustern und Formblättern ergänzt.

Erarbeitet und fortgeschrieben wird die VOB durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), der durch seine paritätische Zusammensetzung aus Mitgliedern der Auftragnehmer- und Auftraggeberseite als Garant für die Ausgewogenheit des Vertragswerkes steht.

Durch den Zusammenschluss des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) und des DVA wird nun auch die Rationalisierung im Bauwesen mittels der elektronischen Datenverarbeitung in den Bereichen Ausschreibung, Vergabe und Abrechung unter dem Dach des DVA verfolgt.

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