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Contracting in Bundesliegenschaften

Solaranlage auf dem Dach des Bundespresseamtes - Link zu einer vergrößerten Bildansicht in einem neuen Browserfenster
Solaranlage (Quelle: Bundesregierung / Bienert)

Die Bundesregierung hat im Oktober 2000 im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms beschlossen, die CO2-Emission ihrer eigenen Liegenschaften bis 2010 um 30 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Um diese freiwillige Selbstverpflichtung ohne zusätzliche Haushaltsmittel jedoch mit innovativen Lösungen zu erfüllen, wurde das Pilotprojekt "Contracting in Bundesliegenschaften" im Jahr 2002 eingeleitet.

Definition

Contracting ist eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung zwischen dem Gebäudeeigentümer und einem spezialisierten Energiedienstleistungsunternehmen, dem Contractor. Der fachkompetente Energiedienstleister plant, finanziert und realisiert Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. zur Optimierung der Energieversorgung und übernimmt die Betriebsführung, Instandhaltung und laufende Optimierung der installierten Anlagen über einen Vertragszeitraum. Das Investitions- und Betriebsrisiko verlagert sich auf den Contractor.

Die Refinanzierung der Aufwendungen erfolgt durch eine Beteiligung an den eingesparten Energiekosten (Energiespar-Contracting) oder durch ein Entgelt für die gelieferten Medien wie Wärme, Kälte oder Strom (Energieliefer-Contracting).

Contracting eignet sich für solche Objekte, bei denen ein Energieeinsparpotential existiert und die zu tätigenden Investitionen dieses Potential nicht übersteigt.

Ziel

Das Projekt verfolgt das Ziel möglichst viele geeignete Bundesliegenschaften energetisch zu optimieren, das bestehende Energiesparpotenzial auszuschöpfen, die CO2-Emission zu reduzieren und Kosten zu senken. Mit der Umsetzung des Pilotprojekts Contracting in Bundesliegenschaften will die Bundesregierung auch beispielhaft Lösungswege für andere Gebietskörperschaften aufzeigen.

Projektbeteiligte

An dem Projekt beteiligt sind die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), die für den Bund tätigen Bauverwaltungen der Länder, das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) sowie der Bund.

Detaillierte Informationen

Dem Projekt liegen zwei Arten des Contracting zugrunde:

  • Energiespar-Contracting, auch Performance-Contracting oder (Energie-) Einspar-Contracting
  • Energieliefer-Contracting, auch Anlagen-Contracting oder Nutzenergie-Lieferung

Energiespar-Contracting

Beim Energiespar-Contracting wird mit dem Energiedienstleister (Contractor) eine bestimmte Reduzierung des Energieverbrauchs vertraglich festgelegt. Die dafür erforderlichen Investitionen zum Beispiel für

  • steuer- und regeltechnischen Anlagen,
  • Optimierung der vorhandenen Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen,
  • Erneuerung von Beleuchtungsanlagen et cetera

müssen sich vollständig aus den erzielten Einsparungen amortisieren. Über eine so genannte Einspargarantie verpflichtet sich der Contractor, eine Mindesteinsparung beim Energieverbrauch/Energiekosten zu erzielen. Seine Vergütung hängt direkt vom Einsparerfolg ab. Der Contractor trägt das volle unternehmerische Risiko für die einsparorientierte Planung, für die Fuktionsfähigkeit und optimale Betriebsführung der technischen Anlagen.

Eine Modifikation des Energiespar-Contractings stellt die Erweiterung um bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle dar. Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle erfordern höhere Investitionskosten, als vom klassischen Energiespar-Contracting gedeckt werden können. Für diese Variante muss ein zusätzlicher Finanzierungsbeitrag durch den Gebäudeeigentümer erfolgen.

Energieliefer-Contracting

Das Energieliefer-Contracting eignet sich insbesondere bei Sanierungsbedarf der Wärmeerzeugungsanlagen. Bei dieser Art des Contracting plant, baut, finanziert und betreibt der Contractor die Erzeugungsanlagen und verkauft die mit den Anlagen erzeugten Produkte. Die Refinanzierung der Aufwendungen erfolgt durch ein - für die gesamte Dauer des Vertrages fest vereinbartes - Entgelt für die gelieferten Medien (Wärme, Warmwasser, Kälte und andere). Nach vollständiger Refinanzierung geht die Anlage in das Eigentum des Contractingnehmers über. Ein Erfordernis bei dieser Contractingform besteht darin, einen eigentumsgleichen Tatbestand im Contractingvertrag zu fixieren, dem gemäß der Contractingnehmer Teilflächen der Liegenschaft und Anlagen dem Contractor überlässt, aber Eigentümer der Überlassungen bleibt.

Projektentwicklung

Die fachliche Durchführung und Steuerung des Projekts wurde der dena übertragen. Die finanzielle Förderung und fachliche Betreuung des Projektes obliegt dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Zunächst galt es die haushaltrechtliche Handhabung von Contracting-Modellen sowie vergabe- und vertragsrechtliche Fragestellungen zu klären. Daran anschließend wurden Musterverträge und Muster-Ausschreibungstexte erarbeitet und in einem Leitfaden Energiespar-Contracting (3. Auflage, Oktober 2003, 1. Nachdruck mit redaktionellen Änderungen, Dezember 2004) herausgegeben. Parallel dazu wurde mit Unterstützung der Bauverwaltungen der Länder und dem BBR eine Datenbank erstellt, mit deren Hilfe eine Auswahl von geeigneten Liegenschaften für Contracting-Projekte erfolgt.

Bei erfolgreicher Umsetzung der bereits laufenden bzw. konkret geplanten 40 Contracting-Projekte werden folgende Einsparungen erwartet:

  • Einspargarantie Energiekosten: circa 3,4 Millionen Euro pro Jahr netto (-23 Prozent)
  • sofortige Haushaltsentlastung des Bundes: circa 630.000 Euro pro Jahr netto
  • garantierte Investitionen: circa 16 Millionen Euro netto
  • Reduzierung der CO2-Emissionen: circa 18.000 Tonnen pro Jahr (-24 Prozent).

In 2006 haben neben der Initiierung weiterer Contracting-Projekte und der fachlichen Begleitung von Ausschreibungen insbesondere die Unterstützung der Bau- und Hauptleistungsphasen der Contracting-Projekte sowie die Auswertung und Dokumentation der jeweiligen Projektergebnisse im Vordergrund gestanden. Darüber hinaus ist ein ergänzender Leitfaden für das Energieliefer-Contracting in Bearbeitung.

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