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Saniertes Haus mit Energieausweis

Energieausweise - Wärmeschutz beim Wohnungsbau wird transparenter

Die Energieeffizienz von Wohngebäuden, aber auch anders genutzten Gebäuden, wird künftig auf dem Immobilienmarkt eine viel größere Rolle spielen als bisher. Dazu soll der Energieausweis für bestehende Gebäude beitragen, den Verkäufer oder Vermieter im Falle eines geplanten Verkaufs oder einer Vermietung den potenziellen Käufern oder Mietern in Zukunft vorzeigen müssen.

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Ausschnitt Energieausweis

Fragen und Antworten zum Energieausweis

Welche Informationen finde ich auf einem Energieausweis? Wie lange ist ein Energieausweis gültig? Wer darf Energieausweise ausstellen? Was wird ein Energieausweis kosten? - Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Energieausweis.

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Deckblatt der Broschüre

Broschüre: Energieausweis für Gebäude - nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

Die Broschüre "Energieausweis für Gebäude" informiert Immobilienbesitzer, Käufer und Mieter über die Auswirkungen der Einführung des Energieausweises und beantwortet zahlreiche Fragen: Was ist ein Energieausweis, wozu brauche ich ihn und wann wird er benötigt? Worauf ist beim Energieausweis zu achten und wie wird er ausgestellt? Was muss bei Neubau oder Sanierungen beachtet werden, damit die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllt sind? Hinweise auf Fördermöglichkeiten bei Investitionen in energetische Gebäudesanierungen runden das Angebot ab.

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Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau
Energiebedarfsausweise

Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau

Die Umsetzung der EnEV 2007 und die Anwendung der mit ihr verknüpften Rechenregeln stellt eine große Herausforderung für Berater und Planer dar. Als wichtige Hilfestellung wurde deshalb gemeinsam mit Experten aus den Ländern ein Leitfaden für die Erstellung von Energiebedarfsausweise erstellt.

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Muster eines Energieausweises

Bekanntmachungen für die Erstellung von Energieausweisen

In der Energieeinsparverordnung wird auf Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bezug genommen, die Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Energieausweisen vorsehen. Die entsprechenden Bekanntmachungen werden beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Internet sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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