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Bauen und Wohnen

CO2-Sanierung

Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung ist ein wichtiger Baustein der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Sie stellt in erster Linie Anforderungen an den Primärenergiebedarf. Hierbei wird der bauliche Wärmeschutz der Gebäudehülle ebenso berücksichtigt wie die Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung).

Thermografie eines Wohnhauses

Aktuelles Novellierungsverfahren zur Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist für den Gebäudebereich seit vielen Jahren ein wichtiger Baustein der Energieeinsparpolitik. Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwürfe zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes und zur Änderung der Energieeinsparverordnung beschlossen.

Energieeinsparverordnung 2009: Aktuell gültig

Am 1. Oktober 2009 ist die Energieeinsparverordnung 2009 in Kraft getreten. Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt. Ziel ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken.

Planung neuer Wohngebäude nach Energieeinsparverordnung 2009 und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Energieeinsparverordnung 2009: Planung neuer Wohngebäude nach den aktuell gültigem Recht

Mit dem Inkrafttreten des neuen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) sowie der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt es seit 2009 zwei ordnungsrechtliche Instrumente, die beide bei der Planung neuer Gebäude zu beachten sind und hinsichtlich energetischer Anforderungen Hand in Hand gehen.

Interview mit Minister Ramsauer: "Wohnen muss bezahlbar bleiben"

"Ich stehe für eine Energiewende mit Augenmaß - mit Einsparvorschriften, die praxistauglich sind. Wer saniert, braucht Spielräume. Einen Zwang darf es dabei nicht geben. Wohnen muss bezahlbar bleiben. Im Gebäudebestand planen wir in unserer Energieeinsparverordnung deshalb keine neuen Belastungen. Bei Neubauten wird es maßvolle Änderungen geben."


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