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Bauen und Wohnen

Haus aus Geldscheinen gebastelt

Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung

Seit über 40 Jahren schon hilft das Wohngeld einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Foto: Luftbild von Berlin

Wohngeld- und Mietenbericht 2010

Der Wohngeld- und Mietenbericht 2010 gibt einen Überblick über die Entwicklung des Wohngeldes und der Mieten für Wohnraum im Zeitraum 2007 bis 2010.

Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder in Wohngeldhaushalten

Seit dem 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung als Haushaltsmitglieder berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Darstellung der Mietenstufen in einer Deutschlandkarte

Wohngeld und Mietenstufen

Die Mieten sind innerhalb Deutschlands unterschiedlich hoch. Deshalb sind die Miethöchstbeträge beim Wohngeld regional nach sechs Mietenstufen gestaffelt. Neben der Anpassung der Miethöchstbeträge bei der Wohngeldreform 2009 hat gleichzeitig eine Neufestlegung der Mietenstufen stattgefunden. Grund ist: Seit der letzten Festlegung der Mietenstufen 2002 sind die Mieten in den einzelnen Regionen unterschiedlich stark gestiegen oder auch gesunken.

Ausschnitt aus einer Wohngeldtabelle

Wohngeldtabellen

Den Wohngeldtabellen können Sie entnehmen, wie hoch Ihr Wohngeldanspruch ist. Dieser hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von dem monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung ab.

Foto eines aufgeschlagenen Buches

Wohngeldgesetz

Das Wohngeldgesetz finden Sie auf den Seiten eines gemeinsamen Projekts "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH.

Den Gesetzestext können Sie für den privaten Gebrauch herunterladen und ausdrucken. Es handelt sich nicht um die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.


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