Städtebaulicher Denkmalschutz
Fachwerkhäuser in Quedlinburg
(Quelle: Bundesbildstelle / Reineke)
In vielen Städten Deutschlands sind nicht nur einzelne Gebäude erhaltenswert, sondern ganze Straßenzüge, Plätze, historische Stadtkerne oder Stadtquartiere. Aufgabe des Städtebaulichen Denkmalschutzes ist es, diese historischen Ensembles mit ihrem besonderen Charakter und in ihrer Gesamtheit zu erhalten.
Mit dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz wird die Sicherung, Erhaltung, Modernisierung und die zukunftsfähige Weiterentwicklung von Gebäuden, Ensembles und sonstigen baulichen Anlagen sowie die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen und Plätzen mit geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung in historischen Stadtkernen der neuen und seit 2009 auch der alten Länder gefördert. Dabei sollen die historischen Stadtkerne und -quartiere nicht zu Museen werden. Vielmehr sollen sie sich zu lebendigen Orten entwickeln, die für Wohnen, Arbeit, Kultur und Freizeit gleichermaßen attraktiv sind und sowohl Einwohner als auch Besucher anziehen.
Auch als Wirtschafts- und Standortfaktor sind baukulturell wertvolle Stadtkerne und -quartiere von großer Bedeutung: Historisch gewachsene Stadtkerne mit ihrem individuellen Erscheinungsbild ziehen Touristen an und werden von Unternehmen bei der Standortwahl bevorzugt. Darüber hinaus stärken Sanierungsmaßnahmen die örtliche mittelständische Wirtschaft, insbesondere das Handwerk.
Städtebaulicher Denkmalschutz 2010
(Quelle: BBSR)
Städtebaulicher Denkmalschutz West - Bundesfinanzhilfen 2009 bis 2010
(Quelle: BBSR)
Städtebaulicher Denkmalschutz Ost - Bundesfinanzhilfen 1991 bis 2010
(Quelle: BBSR)
Von der Programmeinführung 1991 bis einschließlich 2011 stellte der Bund Finanzhilfen i.H.v. rund 2,05 Mrd. € für Maßnahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes bereit, davon rund 1,96 Mrd. € für die neuen Länder und rund 0,09 Mrd. € für die alten Länder. Im Jahr 2012 kommen weitere Bundesfinanzhilfen in Höhe von 92,11 Mio. € zur Förderung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen im Städtebaulichen Denkmalschutz dazu. Davon entfallen unter Vorbehalt des Inkraftvertretens der VV 2012 rd. 62,7 Mio. € auf die neuen und rd. 29,4 Mio. € auf die alten Länder.
Bis einschließlich 2011 konnte der Bund 243 Maßnahmen in 201 ostdeutschen Städten mit Bundesfinanzhilfen unterstützen, die der Erhaltung ihrer innerstädtischen Flächendenkmale dienen. Seit Einführung des Programms in den alten Ländern konnten 175 Maßnahmen in 169 westdeutschen Städten unterstützt werden.
Der jährlich stattfindende Bundeskongress Städtebaulicher Denkmalschutz begleitet das gleichnamige Städtebauförderprogramm seit seiner Einführung in den neuen Ländern im Jahr 1991. Seit dem findet er mit unvermindert hohen Teilnehmerzahlen statt. Am 20. und 21.09.2011 fand er in Quedlinburg statt und wurde dem Thema der energetischen Erneuerung in historischen Stadtkernen gewidmet.
Bei der Umsetzung des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz wird der Bund durch eine von ihm berufene Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz beraten, die regelmäßig in den Programmkommunen tagt.Zur Organisation des Wissenstransfers zwischen Bund, Ländern und Kommunen hat der Bund eine Bundestransferstelle Städtebaulicher Denkmalschutz eingerichtet. Sie soll helfen den Erfahrungsaustausch zu Themen des Programms und seiner Umsetzung zu vertiefen.
Um die vielfältigen Facetten unserer Altstädte, historischen Stadtbereiche und Denkmalensembles zu dokumentieren und eine breitere Öffentlichkeit für den Themenbereich Städtebaulicher Denkmalschutz zu sensibilisieren, wurden mehrere Wettbewerbe zum Städtebaulichen Denkmalschutz, zuletzt der Fotowettbewerb "Bitte lächeln, alte Stadt." im Jahr 2010, ausgelobt.
Interne Links
Externe Links
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Städtebaulicher Denkmalschutz
Bundestransferstelle des Bund-Länder-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz
- 19. Kongress Städtebaulicher Denkmalschutz 20.-21.09.2011

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