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Baugesetzbuch 

Aktuelles

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 sieht vor, den Klimaschutz und die Innenentwicklung im Bauplanungsrecht zu stärken. Des Weiteren soll die Baunutzungsverordnung umfassend geprüft werden. Zur Beschleunigung der Energiewende nach der Reaktorkatastrophe am 11. März 2011 ist der energie- und klimapolitische Teil der Bauplanungsrechtsnovelle vorgezogen worden und bereits am 30. Juli 2011 als Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Kraft getreten. In einem zweiten Schritt soll nunmehr die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden gestärkt und die Baunutzungsverordnung angepasst werden.

Am 4. Juli 2012 hat das Bundeskabinett den von Bundesminister Dr. Peter Ramsauer vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" beschlossen. Das förmliche Gesetzgebungsverfahren könnte im 1. Halbjahr 2013 abgeschlossen sein.

Für Interessierte sind Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens sowie die zugehörigen Drucksachen im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP), einem gemeinsamen Informationssystem von Bundestag und Bundesrat, abrufbar. Über den externen Link "Stand der Gesetzgebung" gelangen Sie auf die entsprechende Internetseite. Über den Menüpunkt "Dokumente" und die Eingabe der Bundestags- Drucksachennummer 17/11468 in die Suchmaske lässt sich der Gesetzgebungsvorgang aufrufen.

Die mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts beabsichtigte Stärkung der Innenentwicklung zielt unter anderem auf eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme ab. Daher soll zukünftig im Baugesetzbuch (BauGB) ausdrücklich geregelt werden, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Ferner soll der Schutz zentraler Versorgungsbereiche durch eine ausdrückliche Darstellungsmöglichkeit im Flächennutzungsplan gestärkt und die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen im Hinblick auf die Ansiedlung von Vergnügungsstätten präzisiert werden. Der Entwurf enthält auch Regelungen zum vereinfachten Umgang mit verwahrlosten, nicht mehr wirtschaftlich nutzbaren Gebäuden und greift weitere Anliegen mit Bezug zur Innenentwicklung auf.

Gewerbliche Intensivtierhaltungsanlagen sollen im Außenbereich nur privilegiert sein, wenn sie keiner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen.

Das Gesetzgebungsverfahren wurde durch Expertengespräche und Beteiligung der betroffenen Fachöffentlichkeit vorbereitet, unter anderem durch die ab Sommer 2010 durchgeführten "Berliner Gespräche zum Städtebaurecht". Deren Ergebnisse wurden am 19. November 2010 auf der Festveranstaltung zum 50-jährigen Bestehen des Bundesbaugesetzes/des Baugesetzbuchs vorgestellt (siehe interne und externe Links).

In einem "Planspiel", welches das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) durchgeführt hat, wurde die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs unter Beteiligung von sieben Kommunen getestet. Für Interessierte steht der Ergebnisbericht auf der Homepage des Difu zur Verfügung (siehe externer Link).

Allgemeines

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist die wichtigste Rechtsquelle des Städtebaurechts. Es  ist in vier Kapitel gegliedert und enthält insbesondere die Vorschriften zum Allgemeinen und Besonderen Städtebaurecht:

Das Allgemeine Städtebaurecht (Erstes Kapitel) enthält folgende Teile:

  • Erster Teil: Bauleitplanung
  • Zweiter Teil: Sicherung der Bauleitplanung
  • Dritter Teil: Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
  • Vierter Teil: Bodenordnung
  • Fünfter Teil: Enteignung
  • Sechster Teil: Erschließung
  • Siebter Teil: Maßnahmen für den Naturschutz

Das Besondere Städtebaurecht (Zweites Kapitel) umfasst folgende Teile:

  • Erster Teil: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
  • Zweiter Teil: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
  • Dritter Teil: Stadtumbau
  • Vierter Teil: Soziale Stadt
  • Fünfter Teil: Private Initiativen
  • Sechster Teil: Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
  • Siebter Teil: Sozialplan und Härteausgleich
  • Achter Teil: Miet- und Pachtverhältnisse
  • Neunter Teil: Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur

Das Dritte Kapitel ("Sonstige Vorschriften") setzt sich zusammen aus den Teilen:

  • Erster Teil: Wertermittlung
  • Zweiter Teil: Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
  • Dritter Teil: Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen

Das Vierte Kapitel enthält schließlich die Teile:

  • Erster Teil: Überleitungsvorschriften
  • Zweiter Teil: Schlussvorschriften

Entstehungsgeschichte des Baugesetzbuches

Das Baugesetzbuch ist am 1. Juli 1987 in Kraft getreten und fasste das bis dahin im Bundesbaugesetz von 1960 und dem Städtebauförderungsgesetz von 1971 geregelte Städtebaurecht des Bundes in einem Gesetz zusammen. Es wurde seitdem mehrfach novelliert.

Forschung

Im Sommer 2010 war die vergleichende Betrachtung des Städtebaurechts der europäischen Staaten Gegenstand eines Forschungsprojekts ("Städtebaurecht unter EU-Einfluss - Erfahrungsaustausch mit EU-Mitgliedstaaten zur Innenstadtentwicklung, insbesondere europäischer Arten- und Vogelschutz sowie bauplanungsrechtliche Aspekte der EG-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG)").

Nähere Informationen hierzu finden Sie bei den externen Links.

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Externe Links


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