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Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Baunutzungsverordnung (Quelle: Fotolia / pics)

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine so genannte Ministerverordnung, die mit Zustimmung des Bundesrates auf Grund der Ermächtigung in Paragraph 9a BauGB erlassen wird.

Sie enthält Abschnitte über

  • die Art der baulichen Nutzung,
  • das Maß der baulichen Nutzung,
  • die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen sowie
  • Überleitungs- und Schlussvorschriften.

Die BauNVO liegt derzeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 vor. Sie konkretisiert die in den Bauleitplänen (Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen) der Gemeinden möglichen Festsetzungen. Von hervorgehobener Bedeutung sind die Vorschriften über die verschiedenen Baugebiete (zum Beispiel Wohngebiete, Gewerbegebiete) und die in ihnen zulässigen baulichen Nutzungen.

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP sieht im Bauplanungsrecht die Verankerung des Klimaschutzes und die Stärkung der Innenentwicklung vor. Dazu soll auch die Baunutzungsverordnung geprüft werden.

Mit dem aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (siehe Anlagen) ist daher im Zusammenhang mit der Baunutzungsverordnung unter anderem geplant, die Obergrenzen zum Maß der baulichen Nutzung flexibler zu gestalten. Dies dient zugleich der weiteren Stärkung der Innenentwicklung. Des Weiteren ist beabsichtigt, eine generelle Zulässigkeit von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten vorzusehen und die Zulässigkeit baulich untergeordneter Photovoltaik-Anlagen in, an oder auf Gebäuden auch für Gebäude in reinen und allgemeinen Wohngebieten zu erleichtern.

Am 4. Juli 2012 hat das Bundeskabinett den von Bundesminister Dr. Peter Ramsauer vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" beschlossen. Das förmliche Gesetzgebungsverfahren könnte im 1. Halbjahr 2013 abgeschlossen sein.

Für Interessierte sind Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens sowie die zugehörigen Drucksachen im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP), einem gemeinsamen Informationssystem von Bundestag und Bundesrat, abrufbar. Über den externen Link "Stand der Gesetzgebung" gelangen Sie auf die entsprechende Internetseite. Über den Menüpunkt "Dokumente" und die Eingabe der Bundestags- Drucksachennummer 17/11468 in die Suchmaske lässt sich der Gesetzgebungsvorgang aufrufen.

Das Gesetzgebungsverfahren wurde gründlich durch Expertengespräche und Beteiligung der betroffenen Fachöffentlichkeit vorbereitet, unter anderem durch die ab Sommer 2010 durchgeführten "Berliner Gespräche zum Städtebaurecht". Deren Ergebnisse wurden am 19. November 2010 auf der Festveranstaltung zum 50-jährigen Bestehen des Bundesbaugesetzes/des Baugesetzbuchs vorgestellt (siehe interne und externe Links).

In einem "Planspiel", welches das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) durchgeführt hat, wurde die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs unter Beteiligung von sieben Kommunen getestet. Für Interessierte steht der Ergebnisbericht auf der Homepage des Difu zur Verfügung (siehe externer Link).

Die aktuelle Baunutzungsverordnung finden Sie auf den Seiten eines gemeinsamen Projekts "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH (dort auch zum Herunterladen).

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Externe Links


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