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Wertermittlungsrichtlinien

Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken (Wertermittlungsrichtlinien 2006 – WertR 2006) vom 1. März 2006.

BAnz. Nr. 108a vom 10. Juni 2006; Berichtigung vom 1. Juli 2006 BAnz. Nr. 121 S. 4798

Aktuelles: Die Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie – SW-RL) vom 5. September 2012 wurde am 18.10.2012 im Bundesanzeiger (BAnz AT 18.10.2012 B1) bekannt gemacht und ersetzt die entsprechenden Hinweise und Anlagen zum Sachwertverfahren in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006).

Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639) am 01.07.2010 ergibt sich das Erfordernis einer Überarbeitung der Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006). Dies soll schrittweise in Form von einzelnen Richtlinien erfolgen, die dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Richtlinie zusammengeführt werden sollen.

Die SW-RL ist die erste von mehreren nachfolgenden Richtlinien. Sie enthält Anwendungshinweise zum Sachwertverfahren und vertieft damit die in der neuen ImmoWertV geregelten aktuellen Verfahrensgrundsätze zum Sachwertverfahren (§§ 21 bis 23 ImmoWertV). Vor allem soll die SW-RL dazu beitragen, eine modellkonforme Ermittlung des Sachwerts beziehungsweise der der Sachwertermittlung zugrunde liegenden Daten nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen zu gewährleisten.

Im Übrigen ist bis zur Veröffentlichung neuer Richtlinien insbesondere zum Vergleichs- bzw. Ertragswertverfahren die hier wiedergegebene Fassung der Wertermittlungsrichtlinien noch sinngemäß anwendbar, soweit dies mit der ImmoWertV vereinbar ist.

Die pdf-Fassung der SW-RL finden Sie in den untenstehenden Anlagen.

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