Navigation und Service

Wortbildmarke: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Link zur Startseite


Programm zur Förderung des Weltkulturerbes

Gut für die Baukultur, gut für die Konjunktur

Quedlinburger Fachwerk Quedlinburger Fachwerk (Quelle: pixelio.de/Templermeister)

Mit dem Programm 'Förderung von Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten' stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Gelder bereit, um die dringend notwendigen Investitionen in den Erhalt der historischen Orte von Weltrang zu tätigen. Für den Zeitraum 2009-2014 werden insgesamt rd. 220 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Projekte in mehr als 60 Welterbekommunen zu fördern.

Deutschland hat mit 36 gelisteten Bauwerken, Landschaften und städtischen Ensembles verhältnismäßig viele UNESCO-Welterbestätten; 12 davon liegen vollständig oder teilweise (Alte Buchenwälder) in den neuen Bundesländern, drei sind Naturerbestätten. Der Titel UNESCO-Welterbe ist eine Auszeichnung und eine Verpflichtung zugleich. Das gilt für die einzelne Gemeinde, aber auch für Deutschland als Kulturnation. Der Bund hilft den Kommunen, diese Stätten zu erhalten und zu pflegen.

Das Programm ist auch in Hinblick auf die Konjunkturförderung von großer Bedeutung, denn die Welterbestätten sind ein wichtiger Aspekt für Beschäftigung und Wachstum in einer Region. Sowohl im Tourismus als auch in der Bauwirtschaft und im Handwerk schaffen und sichern sie Arbeitsplätze.

Förderung einer welterbeverträglichen Stadtentwicklung

Durch das Programm werden investive und konzeptionelle Maßnahmen zur Erhaltung, Sanierung und Weiterentwicklung deutscher UNESCO-Welterbestätten gefördert. Im Fokus steht dabei eine welterbeverträgliche Stadtentwicklung. Kriterien für die Auswahl der zu fördernden Projekte durch eine vom BMVBS berufene interdisziplinäre und unabhängige Expertenkommission waren unter anderem: Dringlichkeit, stadtentwicklungspolitische Bedeutung, architektonische Qualität, Vorbildwirkung für andere Welterbekommunen, energetische Aspekte und Komplementärfinanzierung durch Land oder Kommunen.
Adressaten des Förderprogramms sind die jeweiligen Kommunen. Die Bundesmittel wurden auf Antrag der Kommunen mit – ggf. auch finanzieller –Unterstützung des Landes durch Projektzuwendungen gewährt. Der Bundesanteil beträgt dabei in der Regel zwei Drittel der Gesamtkosten; in Ausnahmefällen (kommunale Haushaltsnotlage) geht der Bundesanteil darüber hinaus.

Weitere Informationen s. a. "Welterbeprogramm" unter den Externen Links.

Externe Links

Zusatzinformationen


© 2013 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Impressum | Datenschutz | Übersicht | Benutzerhinweise