Kombinierter Verkehr
Umweltschonend, verkehrssicher, wirtschaftlich
Umschlag von Containern im Binnenhafen auf Schiff und Bahn
(Quelle: SGKV)
Der Kombinierte Verkehr ist eine besondere Form des intermodalen Güterverkehrs, bei der Lkw-Sattelauflieger oder andere Ladeeinheiten wie Container oder Wechselbrücken über längere Distanzen auf der Schiene oder der Wasserstraße transportiert werden. Der Lkw wird nur über eine kürzere Strecke eingesetzt, um die Container und Wechselbrücken zur Bahn oder zum Binnenschiff hin zu transportieren oder am Entladeort abzuholen und auszuliefern.
Die Ver- und Entladeorte sind die Umschlaganlagen. Sie sind die Schnittstellen des Kombinierten Verkehrs. Mit geeigneten Kränen oder speziellen Verladefahrzeugen werden die Ladeeinheiten von Lkw auf Züge oder Binnenschiffe verladen. Am Entladeort, einem weiteren Umschlagbahnhof, werden die Ladeeinheiten wieder heruntergenommen, abgestellt und mit Lkw an ihr Ziel transportiert.
Mit effizienten Umschlaganlagen gelingt es, die Vernetzung der Verkehrsträger zu optimieren und die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße verstärkt in die Logistikkette einzubeziehen. Der Kombinierte Verkehr trägt damit dazu bei, die Straße zu entlasten und Emissionen im Güterverkehr zu reduzieren.
Die Bundesregierung unterstützt seit 1998 mittels einer Förderrichtlinie den Kombinierten Verkehr und die Stärkung des intermodalen Verkehrssystems. So kann jeder Verkehrsträger gemäß seinen Stärken eingesetzt werden und die Verlagerung auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße wird gefördert.
Neue Förderrichtlinie zum Kombinierten Verkehr in Deutschland ab 2012
Wie im Aktionsplan Güterverkehr und Logistik angekündigt, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Fördersystem für den Kombinierten Verkehr in diesem Jahr neu konzipiert. Pünktlich zum 1. Januar 2012 ist die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen in Kraft getreten, die die bisherige Richtlinie abgelöst hat.
Mit der Richtlinie wird die Förderung von Umschlaganlagen, bei der Zuwendungen für den Bau, die flächenmäßige Erweiterung und den Ausbau von privaten Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs gewährt werden, fortgeführt. Die Richtlinie ist erweitert worden um die Förderung von Schiene/Schiene- und Wasserstraße/Wasserstraße-Umschlägen. Dadurch sollen zukünftig zusätzliche Gütermengen für den Kombinierten Verkehr erschlossen werden.
Die Förderung des Kombinierten Verkehrs erfolgt technologieoffen und soll effizienter und wirtschaftlicher werden. In die Richtlinie wurden daher neue Wirtschaftlichkeitskriterien integriert, die dieses Ziel unterstützen. Die Höhe der Zuwendungen wurde von bisher maximal 85 Prozent auf zukünftig höchstens 80 Prozent leicht abgesenkt.
Die Vorgaben zum Verfahren wurden transparenter gestaltet und tragen damit zur Entbürokratisierung bei. So soll das Ergebnis der Prüfung des Förderantrags spätestens drei Monate nach Vorliegen aller zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen durch die Bewilligungsbehörden mitgeteilt werden. Während die vorhergehende Richtlinie eine Geltungsdauer von drei Jahren besaß, ist die neue Richtlinie am 1. Januar 2012 für die Dauer von vier Jahren in Kraft getreten. Dies erhöht die Investitionssicherheit für die Unternehmen und erlaubt eine bessere Planung.
Weitere Informationen zu der Förderung und der Antragstellung sind über die zuständigen Bewilligungsbehörden Eisenbahnbundesamt und Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes erhältlich.
Entwicklungskonzept Kombinierter Verkehr 2025 in Deutschland
Zur Weiterentwicklung des Kombinierten Verkehrs in Deutschland wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein Entwicklungskonzept für den Kombinierten Verkehr in Deutschland mit dem Zeithorizont 2025 erarbeitet. Das Gutachten wird den Bewilligungsbehörden (Eisenbahn-Bundesamt, Wasser- und Schifffahrtsdirektion West) als Entscheidungshilfe für zukünftige Anträge dienen. Ziel ist es, die bisher standortbezogene Förderung zu einer Förderung unter Berücksichtigung der Netzbildungsfunktion der Umschlaganlagen weiter zu entwickeln. Hierdurch sollen bestehende Verlagerungspotenziale auf Schiene und Wasserstraße genutzt werden.
In der Studie wurden auf der Basis des vorhandenen Netzes von Umschlaganlagen und der Transportentwicklung regionale Standorträume des Kombinierten Verkehrs in Deutschland gebildet. Neben der Analyse der Verkehre und Feststellung der Umschlagkapazitäten wurde der standortraumbezogene Bedarf an schienen- und wasserseitigen Umschlagkapazitäten bis 2025 ermittelt.
Der verkehrliche Teil des Gutachtens ist veröffentlicht.
Interne Links
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Aktionsplan zum Alpentransit
Informationen zum Aktionsplan und zum Projekt BRAVO
Externe Links
- Studiengesellschaft für den Kombinierten Verkehr
Definition, Neuigkeiten, Forschung und vieles mehr zum Kombinierten Verkehr
- Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Weiterführende Informationen zum Thema
- Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Informationen zu Aufgaben der Verwaltung.

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