Lkw-Maut
Neues Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) zum 19. Juli 2011 in Kraft getreten
Das Gesetz löst das bis dahin geltende Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) ab. Das Bundesfernstraßenmautgesetz ist mit dem abgelösten Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge im Wesentlichen inhaltlich identisch; die maßgeblichen Änderungen sind die neuen Regelungen zur Ausdehnung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen.
Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen wird zum 1. August 2012 auf vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen erhoben
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Startverordnung zur Erhebung der Maut auf mindestens vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen auf den Weg gebracht. Danach wird für 84 Bundesstraßenabschnitte beziehungsweise rund 1100 km Bundesstraßen mit autobahnähnlichem Standard ab dem 1. August 2012 die Mautpflicht gelten. Die Zusammenstellung der betroffenen Bundesstraßen wurde im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet veröffentlicht.
Portable Mautkontrolle - Neue Technik gegen Mautprellerei
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: "Die LKW-Maut ist eine wichtige Finanzquelle. Die Einnahmen werden in eine neue Straßen-Infrastruktur in Deutschland investiert. Mautprellerei ist kein Kavaliersdelikt. Mit unserem neuen tragbaren Kontrollgerät schließen wir die Hintertürchen für Mautpreller. Unsere Kontrollen werden also flexibler und unvorhersehbarer und somit effizienter."
"TOLL2GO" startet am 1. September 2011
Um die Mautsysteme in Europa zu harmonisieren und den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zu erleichtern, haben sich die Mitgliedstaaten im April 2004 in der Richtlinie über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme u. a. auf das Ziel verständigt, den Zugang zum mautpflichtigen Straßennetz in Europa mit nur einem Fahrzeuggerät zu ermöglichen.
Lkw-Maut - Anpassung der Mautsätze zum 1. Januar 2009
Mit der Änderung der Mauthöheverordnung soll eine Verstetigung und deutliche Verstärkung der erforderlichen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erreicht werden. Dieses ist nur möglich, wenn die Mautsätze an die tatsächlichen Wegekosten angepasst werden. Gleichzeitig wird das deutsche Transportgewerbe im Zuge der Maut-Harmonisierung um 600 Millionen Euro im Jahr entlastet.
Europäischer elektronischer Mautdienst
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als Verwaltungsbehörde für den europäischen elektronischen Mautdienst EEMD bestimmt. Ausführliche Informationen zum EEMD sind seit dem 09. Oktober 2010 auf der Internetseite des BAG veröffentlicht.
600 Millionen Euro jährlich für Wettbewerbsfähigkeit deutscher Güterkraftverkehrs-Unternehmen
Das Bundesverkehrsministerium startet zwei neue Maßnahmen zur Entlastung deutscher Unternehmen, das "Programm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung" und das "De-Minimis-Programm" zur Förderung der Sicherheit und Umwelt. Beide neuen Maut-Harmonisierungsmaßnahmen ergänzen das bereits seit 1. September 2007 laufende Innovationsprogramm, mit dem der Kauf schadstoffarmer LKWs unterstützt wird und die zum gleichen Zeitpunkt herabgesetzte KfZ-Steuer für LKWs auf das in Europa zulässige Mindestmaß.
Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge
Seit dem 1. September 2007 fördert die Bundesregierung die Anschaffung besonders emissionsarmer schwerer Lkw. Es soll ein Anreiz gegeben werden, möglichst frühzeitig die Fahrzeugflotte auf solche serienmäßigen Neufahrzeuge umzustellen.
Absenkung der Kfz-Steuer
Am 1. September 2007 trat das Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften in Kraft. Ab diesem Stichtag erfolgt die Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer auf das EG-rechtlich zulässige Mindestniveau. Die Absenkung der Kfz-Steuer dient der Verbesserung der wettbewerblichen Rahmenbedingungen für das deutsche Lkw-Gewerbe (so genannte "Maut-Harmonisierung").
Förderprogramm Sicherheit und Umwelt
Das Programm der Bundesregierung zur Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen startete 2009. Es ist - wie das Programm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung - unbefristet angelegt.
Förderprogramm Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung
Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen aufgelegt. Das Programm startete 2009 und ist - wie das ebenfalls neu aufgelegte Förderprogramm Sicherheit und Umwelt - unbefristet angelegt.
Lkw-Maut: innovativ, ökologisch und gerecht
Seit Jahresbeginn 2005 wird in Deutschland eine streckenbezogene Gebühr für schwere Lkw auf Autobahnen erhoben. Damit leistet die Lkw-Maut einen beachtlichen Beitrag zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland.
Fragen und Antworten zur LKW-Maut
Was ist die Lkw-Maut? Für welche Fahrzeuge muss Lkw-Maut gezahlt werden und welche sind von der Mautpflicht befreit? Wie funktioniert das automatische Erhebungssystem? Wie bekomme ich eine On-Board-Unit (OBU)? Wie viele Fahrzeuge sind zurzeit mit OBUs ausgestattet? Antworten zu diesen Fragen und noch vielen mehr finden Sie im dazugehörigen Artikel.
Weitere Informationen zur Lkw-Maut
Lesen Sie mehr zu Themen wie das Straßenbenutzungsgebührengesetz von 1990, die Entwicklung des Projektes "Lkw-Maut", das Autobahnbenutzungsgebührengesetz ("Eurovignette"), den fehlgeschlagene Mautstart 2003, die Bemessung des Mautsatzes oder die Auswirkungen der Maut auf die Verbraucherpreise.
Lkw-Maut - Gesetz und Verordnungen
Ihr Weg zum Gesetz und zu den Verordnungen zum Thema Lkw-Maut: Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen (BFStrMG), Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichung und zur Erstattung der Maut (Lkw-Maut-Verordnung - Lkw-MautV und Verordnung zur Ausdehnung der Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen.

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