Der EU-Führerschein und das Fahrerlaubnisrecht
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) informiert Sie nachfolgend über die wichtigsten rechtlichen Regelungen im Fahrerlaubnisrecht. Diese Vorschriften werden nach verfassungsrechtlichen Vorgaben durch die Länder in eigener Zuständigkeit ausgeführt. Sollten Sie Fragen zu Einzelfällen der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis und zu Ihrem Führerschein haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt). Dem BMVBS ist es verwehrt, zu Einzelfällen Stellung zu nehmen oder auf deren Behandlung Einfluss auszuüben.
Führerschein 2013
Ab dem 19.01.2013 gelten in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Vorgaben für den Führerschein und die Fahrerlaubnisklassen.
Welche Daten enthält ein Führerschein?
Der Führerschein wird im Scheckkartenformat ausgegeben. Alte Führerscheine bleiben gültig und brauchen, von Sonderfällen abgesehen, nicht in einen Kartenführerschein umgetauscht zu werden. Welche Daten enthält ein Führerschein?
Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Die Fahrerlaubnisklassen werden einander in Tabellenform gegenüber gestellt. Weiterhin werden diejenigen Fahrzeuge aufgeführt, die eine Prüfbescheinigung erfordern beziehungsweise fahrerlaubnisfrei sind.
Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis und Geltungsdauer
Informationen zum Mindestalter für den Führerschein, zum ordentlichen Wohnsitz, zum Vorbesitz eines Führerscheins anderer Klassen, zu ärztlichen Untersuchungen und zur Geltungsdauer der Fahrerlaubnis.
Fahranfänger/innen und "Begleitetes Fahren ab 17"
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Besitzstand und Übergangsregelungen
Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 bzw. vor dem 19.01.2013 erworben haben, bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist im bisherigen Umfang gültig.
Rechtliche Grundlagen des EU-Führerscheins
Hier finden Sie Informationen über die wichtigsten rechtlichen Neuregelungen im Fahrerlaubnisrecht.
Register beim Kraftfahrt-Bundesamt
Im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer registriert. Im zentralen Fahrerlaubnisregister werden die neu erteilten Fahrerlaubnisse mit den Fahrerlaubnisklassen A bis E gespeichert.
Derzeitiges Punktsystem
Das Punktsystem dient nicht nur der Feststellung von Defiziten bei der Kraftfahreignung, sondern gibt dem Kraftfahrer auch Hilfestellungen, diese Defizite zu beheben und das Erreichen von 18 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.
Die Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird überarbeitet
Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Kraftfahreignung. Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen einem Qualitätssicherungssystem, das durch die Bundesanstalt für Straßenwesen als neutrale Stelle überprüft wird.

Ausbildung in Verkehr, Trans- port und Logistik
Schlichtungsstelle für den öffentl. Personenverkehr
Nationaler Radverkehrsplan
Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice
Initiative Luftverkehr für Deutschland
Zukunft Haus. Energie sparen. Wert gewinnen.
Nachhaltiges Bauen
Initiative Architektur und Baukultur
Bundesstiftung Baukultur
Forschungs-initiative Zukunft Bau
Nationale Stadtentwicklung
Städtebaulicher Denkmalschutz
Region schafft Zukunft
Bundestransfer-stelle Soziale Stadt
BIWAQ
