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Verkehr und Mobilität

Schlichtung im Luftverkehr

Fluggäste sollen sich bei Streitigkeiten mit einem Luftfahrtunternehmen an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden können.

Darstellung eines Paragraphzeichens und der europäischen Sterne über einer Europakarte

Revision der Fluggastrechte

Die Europäische Kommission hat am 13. März 2013 ihren Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 vorgestellt.

Foto: Informationstafel im Flughafen Tegel, Berlin

Verbraucherschutzrechte im Luftverkehr

Innerhalb der letzten Jahre sind auf europäischer Ebene kontinuierlich die Verbraucherschutzrechte im Luftverkehr erweitert worden.

Foto: Rollstuhlfahrer steht vor Aufzug

Fluggastrechte für mobilitätseingeschränkte und behinderte Menschen

Eine EU-Verordnung garantiert seit dem 26. Juli 2008 mehr Rechte für Fluggäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. So haben behinderte oder mobil eingeschränkte Fluggäste das Recht auf Hilfs- und Unterstützungsleistungen in allen Flughäfen der Europäischen Union. Ebenso erhalten sie Hilfe in allen Flugzeugen, die von einem Flughafen in der EU starten oder ihn anfliegen.

Wartehalle Flughafen Tegel

Fragen und Antworten zu den Fluggastrechten für behinderte oder mobilitätseingeschränkte Reisende

Seit dem 26. Juli 2008 gilt die EU-Verordnung (EG) Nr.1107/2006 über die Rechte von behinderten und mobilitätseingeschränkten Flugreisenden. Was gilt für diese Flugreisenden? Welche Unterstützung müssen Flughäfen und Fluggesellschaften leisten? Wo kann man sich bei Problemen beschweren? Hier finden Sie die Antworten auf diese und andere häufig gestellten Fragen zum Thema.


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