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Verkehr und Mobilität

Straßenbau

Blick auf die B 1 bei Horn B 1 bei Horn (NW)

Mit dem 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetz hat der Deutsche Bundestag den neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 beschlossen. Das Gesetz ist am 16. Oktober 2004 in Kraft getreten. Damit sind die Weichen für eine zukunftsweisende Strategie für die Investitionen in das Bundesfernstraßennetz Deutschlands gestellt. Der neue Bedarfsplan mit einem Planungshorizont 2015 weist einschließlich Planungsreserve ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 80 Milliarden Euro aus.



Die Projekte in der Kategorie "Vordringlicher Bedarf" beinhalten insbesondere folgende Bauziele:

  • rund 15 Milliarden Euro für den Neubau von 1.900 km Autobahnen,
  • rund 13 Milliarden Euro für den Ausbau von 2.200 km Autobahnen und
  • fast 19 Milliarden Euro für Aus- und Neubau von 5.500 km Bundesstraßen; davon allein rund 11 Milliarden Euro für rund 850 Ortsumgehungen.

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