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Bauministerkonferenz (ARGEBAU)
Die Bauministerkonferenz ist die Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Bundesländer; der für Bau und Stadtentwicklung zuständige Bundesminister nimmt als Gast teil. Den Vorsitz in der Bauministerkonferenz führt ein Bundesland jeweils für zwei Jahre (2008/2009 Nordrhein-Westfalen).
Die Bauministerkonferenz, die über mehrere Fachausschüsse verfügt, behandelt Fragen des Wohnungswesens, des Städtebaus und Baurechts sowie der Bautechnik, die Länder übergreifende Bedeutung haben. Ziel ist die Abstimmung unter den Ländern und die Formulierung gemeinsamer Länderinteressen gegenüber dem Bund. Beispielsweise wird das in der Kompetenz der Länder liegende Bauordnungsrecht weitgehend geprägt durch die Beschlüsse der Bauministerkonferenz zu der sog. Musterbauordnung. Auch im Bereich der Bauprodukte sind einheitliche Regelungen notwendig, durch die etwa die Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden.
Die Bauministerkonferenz ist 1948 zunächst von den Ländern der britischen und amerikanischen Besatzungszone gegründet worden, um den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg zu koordinieren. Die Aufgaben änderten sich im Laufe der Jahre: Stand zunächst die Behebung des allgemeinen Wohnungsmangels im Vordergrund, waren es später Fragen der Bestandserhaltung und des Städtebaus und nach der Deutschen Einheit der wohnungswirtschaftliche Strukturwandel in den neuen Ländern sowie der bundesweite Stadtumbau. Aktuell gewinnen die Aufgaben der nachhaltigen Stadtentwicklung zunehmende Bedeutung, auch im europäischen Rahmen.
Die Bauministerkonferenz unterhält ein Online-Informationssystem unter www.is-argebau.de.

