Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Teile A und B
Baustelle in Berlin
(Quelle: Bundesregierung / Lehnartz)
In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sind Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber sowie Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen geregelt.
Die VOB Teil A enthält die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen - DIN 1960, die für öffentliche Auftraggeber gelten.
Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnungen.
Die Regelungen des Abschnitts 2 der VOB Teil A gelten gemäß § 100 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Bauaufträgen oberhalb ab Erreichen der Schwellenwerte nach § 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Sie werden für EU-Bauaufträge durch eine entsprechende Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für EU- Bauaufträge (VgV) verbindlich vorgeschrieben (§6 VgV).
Die Regelungen des Abschnitts 3 der VOB Teil A gelten gemäß § 100 Absatz 1 GWB für Vergaben von verteidigungs- oder sicherheitsrelevanten Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber ab Erreichen der Schwellenwerte nach § 1 der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV). Sie werden durch eine entsprechende Verweisung in der VSVgV verbindlich vorgeschrieben (§ 2 Absatz 2 VSVgV).
Die VOB Teil B, Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - DIN 1961, bietet einen partnerschaftlich ausgerichteten Musterbauvertrag für das öffentliche Bauen.
Durch die VOB Teil C, die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) werden Abrechnungsregelungen fachbezogen für alle wichtigen Baugewerke definiert.
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), ein von den Interessengruppen der öffentlichen Auftraggeber und der Auftragnehmer paritätisch besetztes Gremium, ist für die Erarbeitung und Fortschreibung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zuständig.
VOB 2012
Der Hauptausschuss Allgemeines des DVA hat seine Arbeit zur Verschlankung und Vereinfachung der VOB fortgesetzt.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlichte nach Billigung durch den Vorstand des DVA bereits im Herbst 2011 die überarbeitete VOB Teil A Abschnitt 2 und Abschnitt 3 im Bundesanzeiger. Im Mai 2012 erfolgte eine Korrektur dieser Fassungen im Bundesanzeiger und im Juli 2012 wurden die Änderungen an der VOB/B im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Mit Inkrafttreten der 6. Änderungsverordnung zur Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit am 19. Juli 2012 wurden die Abschnitte 2 und 3 der VOB Teil A verbindlich vorgeschrieben.
Zum 30. Juli 2012 sind
- der Abschnitt 1 der VOB 2012 Teil A vom 26. Juni 2012 in der Fassung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger BAnz. AT 13.07.2012 B3
- und die VOB 2012 Teil B vom 26. Juni 2012 in der Fassung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger BAnz. AT 13.07.2012
per Erlass des BMVBS vom 26. Juli 2012 für die Bundesbauverwaltungen und die für den Bund tätigen Länderbauverwaltungen verbindlich eingeführt worden.
Ab Herausgabe der neuen ATV als DIN Norm - Ausgabe September 2012 - ist die VOB Teil C verbindlich anzuwenden.
VOB 2012 - Änderungen gegenüber der VOB 2009
Anlässe und Umfang der Überarbeitung der VOB in ihren verschiedenen Teilen waren sehr unterschiedlich:
Schwerpunkt der Überarbeitung der VOB/A Abschnitt 2 war die Zusammenführung der Basis- und der a-Paragraphen. Für Vergaben ab Erreichen der EU-Schwellenwerte gelten nun die Basisparagraphen nicht mehr zusätzlich, sondern ein durchnummerierter Regelungskanon. Damit wurde die Struktur der VOB/A an die Struktur der VOL/A angeglichen. Begleitet durch die Gesellschaft für Deutsche Sprache wurden auch sprachliche Anpassungen (ohne inhaltliche Änderungen) vorgenommen.
Darüber hinaus wurde ein neuer Abschnitt 3 der VOB/A geschaffen. Anlass hierfür war die notwendige Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG über Beschaffungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit in nationales Recht. Grundlegende Vorgaben der Richtlinie traten bereits mit den Änderungen am GWB durch das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit am 14. Dezember 2011 in Kraft. Die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) enthält vor allem die Verfahrensvorschriften für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Für Bauleistungen gelten die Vorschriften des Allgemeinen Teils der VSVgV sowie die Teile 3, 4 und 5. Die Kernvorschriften zur Vergabe von Bauaufträgen befinden sich im 3. Abschnitt der VOB/A, auf den die VSVgV verweist. Damit können verteidigungs- und sicherheitsrelevante Baumaßnahmen nach im Wesentlichen identischen Regeln wie "klassische" Baumaßnahmen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte vergeben werden.
Abschnitt 1 der VOB/A blieb inhaltlich unverändert, wurde aber in die "Ausgabe 2012" überführt und so in den Gesamtband übernommen.
Die Änderungen der VOB/B ergaben sich aus der Notwendigkeit, die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (2011/7/EU vom 16.02.2011) bis März 2013 in nationales Recht umzusetzen. Aus der Richtlinie resultierende notwendige Änderungen in § 16 VOB/B wurden - unter Beachtung der parallel abgestimmten entsprechenden BGB-Novelle – vorgezogen.
Die anliegenden vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) 2012 wurden als Beilage Nr. 182a zum Bundesanzeiger Nr. 182 vom 2. Dezember 2011 bekannt gegeben. Sie sind von den öffentlichen Auftraggebern noch nicht anzuwenden. In Kraft treten werden sie voraussichtlich im Sommer 2012 mit der Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) beziehungsweise der Einführung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV).
VOB 2009
Der Hauptausschuss Allgemeines des DVA hat Vorschläge zur Verschlankung und Vereinfachung der VOB erarbeitet.
Die Neufassung der VOB - Ausgabe 2009 - wurde vom DVA-Vorstand am 18. Mai 2009 beschlossen und im Bundesanzeiger vom 15. Oktober 2009 (Nr. 155, Seite 3349) veröffentlicht.
Mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur Änderung der Vergabeverordnung am 11. Juni 2010 wird der Abschnitt 2 der VOB 2009 Teil A verbindlich vorgeschrieben.
Ebenfalls zum 11. Juni 2010 werden
- der Abschnitt 1 der VOB 2009 Teil A und die VOB 2009 Teil B vom 31. Juli 2009 in der Fassung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 155 vom 15. Oktober 2009,
- die VOB 2009 Teil C in der Fassung der vom Beuth-Verlag für das DIN herausgegebenen, Gesamtausgabe der VOB 2009
per Erlass vom 10. Juni 2010 für die Bundesbauverwaltungen und die für den Bund tätigen Länderbauverwaltungen verbindlich eingeführt.
Interne Links
-
Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
Weitere Informationen
Anlagen
- VOB 2012 Teil A (PDF, 489 KB) (nicht barrierefrei)
- VOB 2012 Teil B (PDF, 148 KB) (nicht barrierefrei)
- Einführungserlass zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) 2012 (PDF, 680 KB) (nicht barrierefrei)
- Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) Abschnitt 1 und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) – Ausgabe 2012 – (vom 26. Juni 2012) (PDF, 354 KB) (nicht barrierefrei)
- Berichtigung der Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) - Abschnitte 2 und 3 - Ausgabe 2012 (vom 24. April 2012) (PDF, 325 KB) (nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung VOB A Abschnitte 2 und 3 Ausgabe 2012 (PDF, 872 KB)
- Einführungserlass 10. Juni 2010 (PDF, 255 KB) (nicht barrierefrei)
- VOB Teil A und B Ausgabe 2009 mit Berichtigung vom 19. Februar 2010 (PDF, 517 KB) (nicht barrierefrei)
- Gutachten zur Evalution der Vergabeverfahren nach der VOB/A - Kurzfassung (PDF, 64 KB)
- Gutachten zur Evalution der Vergabeverfahren nach der VOB/A (PDF, 864 KB)
- VOB / A, Ausgabe 2006 (PDF, 338 KB) (nicht barrierefrei)
- VOB / B, Ausgabe 2006 (PDF, 90 KB) (nicht barrierefrei)
- Einführungserlass vom 30.10.06 zur VOB, VOL und VOF (PDF, 395 KB) (nicht barrierefrei)
- Einführungserlass der VOB, Teil C, vom 01.02.05 (PDF, 147 KB) (nicht barrierefrei)
- VOB 2002 Teile A und B (PDF, 1 MB) (nicht barrierefrei)

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