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Bauen und Wohnen

Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB 2008)

Cover Vergabehandbuch 2008 Vergabehandbuch 2008

Das VHB setzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil A und B um. Sie schafft die Voraussetzung für eine weitestgehend einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren.
Mit Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 2. Juni 2008 wurde der Erlass vom 13. Februar 2008 2003 aufgehoben und das Vergabehandbuch 2008 zum 1. Juli 2008 für den Bundeshochbau eingeführt.

Elektronische Austauschlieferung VHB 2008   -   Stand Mai 2010

Die Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB 2009 wurde im VHB mit der elektronischen Austauschlieferung "VHB 2008 - Stand Mai 2010" umgesetzt.
Auf den Erlass B15-8164.2/2 vom 10. Juni 2010 zur Einführung der elektronischen Austauschlieferung VHB 2008 Stand Mai 2010 wird hingewiesen.

Austausch des Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Mit der Einführung des Formblattes 124 (Eigenerklärung zur Eignung) wurde für den Bundeshochbau von der Möglichkeit der Regelungen des § 6 Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 und 4 VOB/A 2009 Gebrauch gemacht. Wie sich herausgestellt hat, wurden von den Vergabestellen offenbar die im Formblatt genannten Bescheinigungen zur Verifizierung der Eigenerklärungen nicht gefordert. Außerdem sollen die Eigenerklärungen für verschiedene Vergabeverfahren verwendet worden sein.
Um die Anwendung der Regelungen der VOB/A sicher zu stellen, wurde das Formblatt 124 überarbeitet. Dabei fand zum einen eine „Personalisierung“ statt, d.h. das Formblatt enthält jetzt Angaben, durch die dokumentiert wird, dass die Eigenerklärungen zu einem bestimmten Vergabeverfahren gehören. Zum anderen wurden die abzugebenden Erklärungen auf das notwendige Maß reduziert, was dazu führt, dass die abschließende Feststellung der Eignung ohne die Prüfung der zugehörigen Bestätigungen nicht mehr möglich ist.
Neben dem Formblatt 124 sind von den Änderungen die Formblätter für die Bekanntmachung, die Aufforderungen zur Angebotsabgabe, die Bewerbungsbedingungen und die Referenzbescheinigung betroffen. Die Richtlinien zum Formblatt 111, die Anleitung zum Muster der EG-Bekanntmachung und die Richtlinien zum Formblatt 321 wurden ebenfalls ergänzt.
Im Formularsatz für Dritte (VHB 2008 – Stand Mai 2010) wurden die entsprechenden Dateien ausgetauscht.
Auf den Erlass B 15 – 8164.2/2 vom 06.09.2011 wird hingewiesen.

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