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Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten
(Bodenrichtwertrichtlinie – BRW-RL)

Das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat erstmals eine Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten erlassen. Die Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten ist am 11. Februar 2011 in Kraft getreten. Sie enthält grundlegende, mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Handlungsempfehlungen für die Bodenrichtwertermittlung durch die örtlichen Gutachterausschüsse.

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt bei. Ihnen kommt vor dem Hintergrund der Internationalisierung des Immobilienmarktes eine besondere Bedeutung zu, denn neben den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Kontext internationaler Finanzmärkte ist die Transparenz der maßgebliche Faktor für das Engagement vieler Investoren. Damit steigt auch die Nachfrage nach geeigneten und aktuellen Bodenrichtwerten für die verschiedenen Bewertungszwecke, wie z. B. Verkehrswertermittlung für An- und Verkauf, Bilanzierung des Grundvermögens oder Besteuerung.

Die nötige Marktransparenz und die gestiegenen Anforderungen an den Umfang wie die Qualität der Bodenrichtwertermittlung erfordern die Einhaltung möglichst einheitlicher Standards, denn nur so sind Bodenrichtwerte überregional vergleichbar. Zugleich muss die bislang sehr unterschiedliche Qualität der Bodenrichtwertermittlung angehoben werden.

Dem dient die Bodenrichtwertrichtlinie des BMVBS, die in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, der für die Gutachterausschüsse bzw. die Immobilienwertermittlungsverordnung zuständigen Landesministerien und der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände unter Leitung des zuständigen Fachreferats des BMVBS erstellt wurde.

Die flächendeckende Ermittlung von Bodenrichtwerten ist eine der zentralen Aufgaben der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Um eine möglichst einheitliche Umsetzung der Richtlinie in den Ländern zu gewährleisten, hat Staatssekretär Rainer Bomba mit Schreiben vom 11. Januar 2011 die zuständigen Staatssekretäre der Länder gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Praxis möglichst keine abweichenden Vorgehensweisen geübt wird.

Die amtliche Fassung der Bodenrichtwertrichtlinie ist im Bundesanzeiger vom 11. Februar 2011 (Nr. 24, S. 597) abgedruckt.


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