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Stadt und Land

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

LOGO Aktive Stadt- und Ortsteilzentren LOGO Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (Quelle: Bundestransferstelle Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

Attraktive Innenstädte, lebenswerte Stadtteilzentren und Ortskerne haben herausragende Bedeutung für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden. Der Bund stellt daher für das Förderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" im Jahr 2012 rund 93 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.

In vielen Kommunen sind Funktionsverluste der "zentralen Versorgungsbereiche" zu beobachten, insbesondere durch gewerblichen Leerstand. Als zentrale Versorgungsbereiche werden insbesondere Innenstadtzentren, vor allem in Städten mit größerem Einzugsbereich, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen - aber auch von kleinen Gemeinden - bezeichnet.

Hier setzt das "Zentrenprogramm" an. Ziel ist es, die stadtbaukulturelle Substanz, die städtebauliche Funktionsfähigkeit, die soziale Vitalität und den kulturellen Reichtum der Zentren zu erhalten und wiederzuentwickeln. Konkret dient das Programm zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben.

Die Finanzhilfen des Bundes können z.B. eingesetzt werden für Investitionen zur Standortaufwertung und Profilierung der Zentren, wie z. B.:

  • Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),
  • Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energetische Erneuerung),
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung,
  • Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien und Standortgemeinschaften.

Für das Zentrenprogramm ist insgesamt eine Laufzeit von acht Jahren (2008-2015) vorgesehen. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung förderungsfähiger Kosten mit einem Drittel, zwei Drittel werden vom Land und der Gemeinde aufgebracht.

Das Programm zielt darauf ab, positive Wirkungen durch gemeinsames Handeln von Bürgerschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand auszulösen. Dazu soll das Instrument des Verfügungsfonds genutzt werden, das auch private Finanzressourcen aktiviert.
Immer mehr Städte sind derzeit dabei, im Rahmen des Zentrenprogramms einen solchen Verfügungsfonds einzurichten. Der Fonds finanziert sich mit bis zu 50 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde sowie zu mindestens 50 Prozent aus Mitteln privater Akteure oder zusätzlichen Gemeindemitteln. Die Mittel des Fonds müssen für Investitionen und investitionsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden. Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden.

Grafische Karte zeigt die Verteilung der Bundesfinanzhilfen im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren von 2008 bis 2010. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 2008-2010 (Quelle: BBSR)

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