Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder in Wohngeldhaushalten
Wer erhält Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Seit dem 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung als Haushaltsmitglieder berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Wo kann ich diese Leistungen beantragen?
Wer Ihr zuständiger Ansprechpartner ist, erfahren Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt.
Welche Leistungen gibt es für mein Kind?
Eintägige Ausflüge von Schule und Kita
Hier werden für Sie die tatsächlichen Kosten, z. B. für den Eintritt in ein Museum, übernommen.
Mehrtägige Klassenfahrten von Schule und Kita
Auch hier werden für Sie die tatsächlichen Kosten, z. B. für die Übernachtungen sowie Hin- und Rückfahrten, übernommen.
100 Euro jährlich für Schulbedarf
Den Betrag von 100 Euro erhalten Sie, um Schulmaterialien zu beschaffen, z. B. Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug, Material zum Schreiben, Rechnen, Malen oder Basteln. 70 Euro werden am 1. August und 30 Euro am 1. Februar jeden Jahres ausgezahlt.
Zuschuss zu den Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Sie erhalten den Zuschuss, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten in die Schule und zurück nicht vollständig von Dritten (z. B. vom Land, vom Landkreis oder der Gemeinde) übernommen werden.
Angemessene Lernförderung
Ihr Kind erhält auf Antrag die notwendige Lernförderung. Das ist z. B. der Fall, wenn Nachhilfeunterricht erforderlich ist, damit Ihr Kind die Versetzung schafft. Die Lernförderung kann in der Schule oder außerhalb der Schule stattfinden. Der Förderbedarf wird durch die Lehrerinnen und Lehrer festgestellt und unkompliziert bescheinigt.
Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort
Möchte Ihr Kind an der Mittagsverpflegung seiner Schule, seiner Kita oder seines Hortes teilnehmen, dann erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten.
Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Sie können auch Unterstützung für Sport-, Spiel- oder Kulturaktivitäten Ihres Kindes erhalten. Beispielsweise werden für Musikschulunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein für jedes Kind 10 Euro monatlich, also bis zu 120 Euro im Jahr, übernommen. Auch die Kleinsten haben einen Anspruch auf diese Leistungen. Väter und Mütter können z. B. mit ihren Kindern das Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKiP), Babyschwimmen oder Babymassage wie auch kostenpflichtige Krabbel- und Spielgruppen von anerkannten Trägern besuchen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie im Serviceportal www.familien-wegweiser.de und zum Thema Wohngeld auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter www.bmvbs.de/wohngeld.
Interne Links
Externe Links
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

Ausbildung in Verkehr, Trans- port und Logistik
Schlichtungsstelle für den öffentl. Personenverkehr
Nationaler Radverkehrsplan
Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice
Initiative Luftverkehr für Deutschland
Zukunft Haus. Energie sparen. Wert gewinnen.
Nachhaltiges Bauen
Initiative Architektur und Baukultur
Bundesstiftung Baukultur
Forschungs-initiative Zukunft Bau
Nationale Stadtentwicklung
Städtebaulicher Denkmalschutz
Region schafft Zukunft
Bundestransfer-stelle Soziale Stadt
BIWAQ
Twitter
Facebook
VZ Netzwerke
myspace
Google
Mister Wong
delicious
