Städtebauförderung
Logo: "Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden"
(Quelle: BMVBS)
Städte und Gemeinden stehen vor neuen Herausforderungen. Sie müssen bereit sein, die erforderliche soziale, ökologische und wirtschaftliche Modernisierung aktiv zu gestalten. Der demografische Wandel, Anforderungen von Klimaschutz und -anpassung und ökonomische Anpassungsprozesse ebenso wie die Sicherung der Infrastruktur werden den Aufgabenumfang langfristig - wenn auch regional unterschiedlich in Deutschland prägen. Gleichzeitig ändern sich durch die europäische Integration die Handlungsbedingungen der nationalen Politik.
Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung von nachhaltiger Stadtentwicklung. Das örtliche Baugewerbe und das Handwerk profitieren nachhaltig von den Investitionen, welche mit Hilfe des Bundes in den aktuell rund 2.000 Gebieten der Städtebauförderung getätigt werden. Die Städtebauförderung trägt dazu bei, die Ziele einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungspolitik zu konkretisieren.
Ziele
Ziele der Städtebauförderung sind:
- Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes,
- Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten, wie z. B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen,
- Behebung sozialer Missstände,
- Stärkung von kleineren und mittleren Städten und Gemeinden im ländlichen Raum, in ihrer Funktion als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge.
Programme
Zur Verwirklichung dieser Förderziele unterstützt der Bund aktuell die Länder und Kommunen mit folgenden Programmen:
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
- Städtebaulicher Denkmalschutz
- Soziale Stadt
- Stadtumbau Ost
- Stadtumbau West
- Kleinere Städte und Gemeinden
Dokumentation der Städtebauförderung
Die Unterstützung durch die Städtebauförderung ist während der Bauphase und nach Abschluss der Maßnahme zu dokumentieren und zu kommunizieren (siehe auch Kommunikationsleitfaden).
Rechtliche Grundlagen der Städtebauförderung
Zur Förderung des Städtebaues gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz. Nach § 164b Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) geschieht das auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Verwaltungsvereinbarungen werden seit 1994 jährlich abgeschlossen. Die Verwaltungsvereinbarungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Verwaltungsvereinbarung und Förderrichtlinien steuern so die programmatische Zielsetzung. Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Planungshoheit für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen zuständig.
Interne Links
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
- Stadtumbau Ost
- Stadtumbau West
- Soziale Stadt - Investitionen im Quartier
- Städtebaulicher Denkmalschutz
- Kleinere Städte und Gemeinden
- Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
- Investitionspakt zur energetischen Sanierung von Schulen, Kindergärten, Sportstätten und sonstiger sozialer Infrastruktur in den Kommunen (2008/2009)
Externe Links
- www.staedtebaufoerderung.info
Hier erhalten Sie weitere Informationen.
- www.staedtebaulicher-denkmalschutz.de
Bundestransferstelle des Bund-Länder-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz
- Leipzig Charta
Informationen zu Programmen und Projekten, Termin und Veranstaltungen Hintergrund- und aktuelle Informationen, Reden, Dokumente zum Download
- Logo Städtebauförderung
Hier finden Sie Informationen zum Logo Städtebauförderung

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