Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung
- Wer erhält Wohngeld?
- Wie wird Wohngeld beantragt?
- Höchstbeträge für Miete und Belastung in Euro
- Wie hoch ist das zu bewilligende Wohngeld?
- Wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Seit über 40 Jahren schon hilft das Wohngeld einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Seit 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz. Wer Ihr zuständiger Ansprechpartner ist, erfahren Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt. Die Leistungen werden überwiegend als Sach- oder Dienstleistungen gewährt.
Wer erhält Wohngeld?
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wie wird Wohngeld beantragt?
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde, der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie auch eine umfassende Beratung.
Auf Ihren Wohngeldantrag hin erteilt Ihnen die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid.
Höchstbeträge für Miete und Belastung in Euro
Die Miethöchstbeträge in Abhängigkeit von der Mietenstufe und der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder finden Sie in der nachstehenden Tabelle. Eine Liste der Mietenstufen aller Gemeinden finden Sie in den Anlagen.
| Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder | Mietenstufe | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| I | II | III | IV | V | VI | ||||||||
| 1 | 292 | 308 | 330 | 358 | 385 | 407 | |||||||
| 2 | 352 | 380 | 402 | 435 | 468 | 501 | |||||||
| 3 | 424 | 451 | 479 | 517 | 556 | 594 | |||||||
| 4 | 490 | 523 | 556 | 600 | 649 | 693 | |||||||
| 5 | 561 | 600 | 638 | 688 | 737 | 787 | |||||||
| Mehrbetrag für jedes weitere anzurechnende Haushaltsmitglied | 66 | 72 | 77 | 83 | 88 | 99 | |||||||
Wie hoch ist das zu bewilligende Wohngeld?
In den Wohngeldtabellen lässt sich die Höhe des Wohngeldes , abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete/Belastung, ablesen. Die Tabellen finden Sie im Anhang.
Wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Interne Links
Externe Links
- Wohngeldgesetz
auf den Seiten "Gesetze im Internet". Es handelt sich nicht um die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.

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