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Verkehr und Mobilität

Gefahrgut - Recht / Vorschriften - Seeschifffahrt

Zusätzlich zu den verkehrsträgerübergreifenden Vorschriften sind die nachfolgenden Vorschriften für Gefahrgutbeförderungen mit Seeschiffen relevant. Die Texte dieser Vorschriften sind über Links oder Downloads im Kontextmenü zugänglich. Bitte beachten Sie, dass nur die im Bundesgesetzblatt oder im Verkehrsblatt veröffentlichten Texte verbindlich sind. Zwischenzeitliche Änderungen des Gefahrgutbeförderungsrechts, die auf anderen als gefahrgutrechtlichen Gesetzen oder Verordnungen beruhen, werden bei der jeweiligen nächsten Neufassung berücksichtigt.

Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG-Code)

Der Internationale Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen ist ein umfassendes Basisregelwerk. Er enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter und für den Umgang während der Beförderung, zum Beispiel in Form von Stauvorschriften.

Die deutsche Übersetzung des IMDG-Code in der Fassung der Ausgabe 2010 wurde im November 2010 im Verkehrsblatt bekannt gemacht. Die Bestimmungen des IMDG-Code 2010 sind seit dem 01. Januar 2011 anwendbar, die formelle In-Kraftsetzung ist durch die Gefahrgutverordnung See zum 01. Januar 2012 erfolgt.

Abschnitt 7.9.3 des IMDG-Codes enthält eine Liste der wichtigsten zuständigen Behörden der IMO Mitgliedstaaten. Darüber hinaus wird von der IMO eine erweiterte Liste bereitgestellt, die auch die Kontaktdaten der für die Verpackungs- und Tankzulassung zuständigen Behörden enthält. Das entsprechende Circular der IMO mit den Kontaktdaten (in englischer Sprache) ist ebenfalls zum Download bereitgestellt.

Memorandum of Understanding (MoU)

Das Memorandum of Understanding ist ein multilaterales Abkommen der Ostsee-Anrainerstaaten und regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf RoRo-Schiffen auf der Ostsee. Mit ihm werden insbesondere Erleichterungen für den Kombinierten Verkehr geschaffen.

Die in der Konferenz von Haapsalu im August 2009 beschlossene Neufassung ist am 01. Januar 2010 in Kraft getreten.

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee)

Die Gefahrgutverordnung See ist die nationale Vorschrift für den Gefahrguttransport mit Seeschiffen. Neben der Einführung des IMDG-Codes in deutsches Recht werden unter anderem Regelungen zu Zuständigkeiten, Pflichten und Ordnungswidrigkeiten getroffen.

Um auch fremdsprachigen Anwendern die Inhalte der GGVSee zugänglich machen zu können wird zusätzlich eine englische Übersetzung zum Download bereit gestellt. Es handelt sich dabei um eine Arbeitshilfe, nicht aber um eine amtliche Übersetzung. Rechtlich bindend ist allein die GGVSee in deutscher Sprache.

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See (RM)

Zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung und Auslegung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung werden von Bund und Ländern die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See (RM) erarbeitet und im Verkehrsblatt bekannt gemacht. Sie beinhalten Hinweise zur Anwendung der GGVSee, insbesondere zur Zuständigkeit der betreffenden Behörden, sowie den Bußgeldkatalog.

Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2010.

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