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Verkehr und Mobilität

Nationaler Radverkehrsplan

Deckblatt: Nationaler Radverkehrsplan 2020. Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln Deckblatt: Nationaler Radverkehrsplan 2020 (Quelle: Fotolia/Tom Bayer)

Mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) setzt sich die Bundesregierung aktiv für eine Stärkung des Radverkehrs ein. Der Bund nimmt hierbei eine wichtige Rolle als Moderator, Koordinator und Impulsgeber der Radverkehrsförderung wahr. Damit wird nicht zuletzt eine nachhaltige Mobilität sowie die Schaffung attraktiver Städte und Gemeinden unterstützt. Der NRVP dient dazu, einen breiten gesellschaftlichen Dialog über neue Wege und Umsetzungsstrategien zur Radverkehrsförderung zu initiieren, Handlungsempfehlungen zu geben und insgesamt einen Beitrag zu einem fahrradfreundlichen Klima in Deutschland zu leisten.

Jährlich stehen zur Umsetzung des NRVP rund 3 Mio. zur Verfügung, mit denen nicht-investive Maßnahmen gefördert werden, die in besonderem Maße innovativ und die auf andere Städte und Gemeinden übertragbar sind. Das Förderspektrum reicht dabei von Wettbewerben, wie der Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit", Maßnahmen der Mobilitätsbildung, wie mit dem Projekt "RADschlag", Studien, wie dem "Fahrrad-Monitor", bis hin zu Sicherheitskampagnen, wie der "Rücksichtkampagne" der Städte Berlin und Freiburg.

Der NRVP 2020 

Das Bundeskabinett hat Anfang September 2012 den NRVP 2020 beschlossen und damit die grundsätzlichen Leitlinien für die Radverkehrsförderung der kommenden Jahre neu ausgerichtet. Dabei wird der Radverkehr mit dem NRVP als Bestandteil einer integrierten Verkehrs- und Mobilitätspolitik gestärkt. Schwerpunkte des NRVP 2020 sind vor diesem Hintergrund unter anderem eine verbesserte Breitenwirkung der Radverkehrsförderung, eine verstärkte Aufmerksamkeit für den Radverkehr im ländlichen Raum sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Hierzu sind im NRVP 2020 Grundlagen gelegt und konkrete Maßnahmen benannt.

Um zu verdeutlichen, dass eine wesentliche Zuständigkeit im Bereich Radverkehr bei Ländern und Kommunen liegt, wird ihr Aufgabenbereich vom NRVP 2020 durch gezielte Empfehlungen mit umfasst. Darauf nimmt auch der Titel des Plans Bezug: "Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln".

Nach einem umfangreichen Prozess zur Weiterentwicklung des NRVP, der Anfang 2011 auf Grundlage des Koalitionsvertrags gestartet wurde und in den alle relevanten Akteure aktiv einbezogen wurden, wurde Anfang Juni 2012 der Entwurf des NRVP 2020 veröffentlicht. Grundlage dafür waren 46 Empfehlungen der von Bundesminister Dr. Peter Ramsauer, MdB, benannten unabhängigen Expertinnen und Experten, die ihm im September 2011 übergeben wurden. In die vom Kabinett beschlossene Fassung des NRVP sind schließlich die Ergebnisse der Abstimmung mit den beteiligten Ressorts der Bundesregierung sowie Anregungen der Länder und Verbände eingeflossen.

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