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Verkehr und Mobilität

Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge

Programm zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Lkw

Lkw auf einem Parkplatz Förderung für emissionsarme LKW (Quelle: pixelio.de/levis)

Seit dem 1. September 2007 fördert die Bundesregierung die Anschaffung besonders emissionsarmer schwerer Lkw. Es soll ein Anreiz gegeben werden, möglichst frühzeitig die Fahrzeugflotte auf solche serienmäßigen Neufahrzeuge umzustellen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung schwerer Nutzfahrzeuge (Neufahrzeuge ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht), die bei der erstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung unter noch nicht verbindliche Schadstoffklassen für Neufahrzeuge fallen. Dies betrifft Fahrzeuge, welche die EURO VI-Norm (S 6) erfüllen.

Als schwere Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 t beträgt.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Einmalzuschuss).

Bei wem ist die Förderung zu beantragen?

Bewilligungsbehörde ist die KfW. Weitere Informationen, insbesondere zur Höhe der Förderung und den Förderbedingungen, sowie die notwendigen Antragsformulare und Merkblätter sind auf der Internetseite der KfW zu finden (siehe externer Link "KfW-Mittelstandsbank").

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