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Presse

Weiterbetrieb des Flugplatzes Coburg im Hinblick auf Instrumentenflug

Ramsauer: Die Zukunft des Flugplatzes Coburg ist sicher

Erscheinungsdatum
18.07.2011
Laufende Nr.
153/2011

Das Bundesverkehrsministerium und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie haben gemeinsam mit dem Flugplatzbetreiber und den betroffenen Unternehmen eine Lösung gefunden, um den Betrieb des Flugplatzes auch im Instrumentenflugbetrieb weiter sicher zu stellen, bis der neue Verkehrslandeplatz realisiert ist. Ohne diese Lösung hätte der Flugplatz, der eine hohe Bedeutung vor allem für die Autozuliefererindustrie in der Region hat, seinen Betrieb stark einschränken müssen.

Ramsauer:

"Ich freue mich, dass für den Weiterbetrieb des Flugplatzes im Hinblick auf den Instrumentenflug eine tragfähige Lösung gefunden wurde. Der Flugplatz kann so weiter genutzt werden - und zwar so lange, bis der neue in Meeder-Neida geplante Flugplatz in Betrieb geht. Das ist eine gute Nachricht, denn der Flugbetrieb ist extrem wichtig für die Unternehmen und die Wirtschaftskraft der Region."

Für einen temporären Weiterbetrieb des Flugplatzes bis zur Realisierung des in der Region Coburg geplanten neuen Verkehrslandeplatzes wird nun die Infrastruktur auf der Brandensteinsebene so hergestellt, dass die Vorgaben der geltenden Richtlinien eingehalten werden.

Hierfür werden die Schwellen an den Bahnenden des Verkehrslandeplatzes so weit nach innen versetzt, dass beidseitig ein Sicherheitsstreifen mit 60 m und eine Runway End Safety Area (RESA) mit 90 m in richtlinienkonformer Größe zur Verfügung stehen. Daraus ergeben sich für die am Verkehrslandeplatz operierenden Flugzeuge kürzere Start- und Landestrecken. Falls die Startstrecke in Ausnahmefällen nicht ausreicht, können ortskundige Piloten mit einer so genannten Außenstarterlaubnis einen Start hinter der Schwelle beginnen und so eine längere Startstrecke nutzen. Dies muss beim zuständigen Luftamt Nordbayern beantragt werden.

Da auch die erforderliche Anflugbefeuerung für einen Instrumentenflug am Flugplatz fehlte, hat das BMVBS ausnahmsweise der Installation einer Anflugbefeuerung mit einer Länge von mindestens 150 m, anstatt der geforderten 420 m, zugestimmt.

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