Navigation und Service

Wortbildmarke: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Link zur Startseite

Presse

Neue Führerscheine sorgen für europaweite Mobilität und Sicherheit

Scheurle: Europäischer Schienenverkehr - über die Grenzen hinweg

Staatssekretär Scheurle übergibt Lokführerschein Staatssekretär Scheurle übergibt Lokführerschein (Quelle: BMVBS)

Erscheinungsdatum
01.12.2011
Laufende Nr.
242/2011

Die Lokführer in Deutschland bekommen neue Führerscheine, die in ganz Europa anerkannt werden. Klaus-Dieter Scheurle, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, übergab heute in Berlin die ersten neuen Dokumente an zwei Lokführer.

Scheurle:

"Alles wird europäischer, auch der Schienenverkehr. Auch die Lokführer arbeiten heute zunehmend selbstverständlich über Grenzen hinweg. Dieser Realität werden nun endlich auch Führerscheine gerecht."

Übergabe der ersten Triebfahrzeugführerscheine

Die neuen Führerscheine sind europaweit gültig.

"Die einheitlichen Zertifizierungsmaßstäbe sollen auch die Sicherheit auf der Schiene europaweit stärken"

sagte Gerald Hörster, der Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Die neue Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) regelt auch die Anforderungen an Ausbildung und Prüfung von Lokführern und die Anerkennung von Ausbildungs- und Prüfungsorganisationen.

Um den Führerschein zu bekommen, müssen Anwärter mindestens 20 Jahre alt sein, einen erfolgreichen Schulabschluss im Sekundarbereich I haben und nachweisen, dass sie die erforderlichen Fachkenntnisse haben und gesundheitlich fit sind. Welche Loks dann wo genau gefahren werden dürfen, legt das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen in einer Zusatzbescheinigung fest.

Der Lokführerschein ist nach der neuen Verordnung ein behördliches Dokument und wird durch das Eisenbahn-Bundesamt erteilt. Er wird von der Bundesdruckerei erstellt, ist also fälschungssicher und wird zentral registriert. Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf zehn Jahre begrenzt. Sie kann dann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Lokführer, die eine neue Fahrberechtigung beantragen und ausschließlich grenzüberschreitend arbeiten, benötigen den neuen Führerschein seit dem 29. Oktober 2011. Ab dem 29. Oktober 2013 müssen alle neuen Fahrberechtigungen nach der neuen Verordnung erteilt werden.

Zusatzinformationen

E-Mail Abo und RSS

aktuelle Informationen per E-Mail Abo
und über RSS Feed


© 2013 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Impressum | Datenschutz | Übersicht | Benutzerhinweise