Neue Führerscheine sorgen für europaweite Mobilität und Sicherheit
Scheurle: Europäischer Schienenverkehr - über die Grenzen hinweg
Staatssekretär Scheurle übergibt Lokführerschein
(Quelle: BMVBS)
- Erscheinungsdatum
- 01.12.2011
- Laufende Nr.
- 242/2011
Die Lokführer in Deutschland bekommen neue Führerscheine, die in ganz Europa anerkannt werden. Klaus-Dieter Scheurle, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, übergab heute in Berlin die ersten neuen Dokumente an zwei Lokführer.
Scheurle:
"Alles wird europäischer, auch der Schienenverkehr. Auch die Lokführer arbeiten heute zunehmend selbstverständlich über Grenzen hinweg. Dieser Realität werden nun endlich auch Führerscheine gerecht."
Übergabe der ersten Triebfahrzeugführerscheine
Übergabe der ersten Triebfahrzeugführerscheine
Sts Scheurle und EBA-Präsident Hörster übergeben die ersten Führerscheine
(BMVBS)
Sts Scheurle bei der Übergabe der ersten Führerscheine
(BMVBS)
Sts Scheurle bei der Übergabe der ersten Führerscheine
(BMVBS)
EBA-Präsident Hörster übergibt den Führerschein
(BMVBS)
Sts Scheurle und EBA-Präsident Hörster übergeben die ersten Führerscheine
(BMVBS)
Muster des Triebfahrzeugführerscheins
(BMVBS)
Die neuen Führerscheine sind europaweit gültig.
"Die einheitlichen Zertifizierungsmaßstäbe sollen auch die Sicherheit auf der Schiene europaweit stärken"
sagte Gerald Hörster, der Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Die neue Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) regelt auch die Anforderungen an Ausbildung und Prüfung von Lokführern und die Anerkennung von Ausbildungs- und Prüfungsorganisationen.
Um den Führerschein zu bekommen, müssen Anwärter mindestens 20 Jahre alt sein, einen erfolgreichen Schulabschluss im Sekundarbereich I haben und nachweisen, dass sie die erforderlichen Fachkenntnisse haben und gesundheitlich fit sind. Welche Loks dann wo genau gefahren werden dürfen, legt das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen in einer Zusatzbescheinigung fest.
Der Lokführerschein ist nach der neuen Verordnung ein behördliches Dokument und wird durch das Eisenbahn-Bundesamt erteilt. Er wird von der Bundesdruckerei erstellt, ist also fälschungssicher und wird zentral registriert. Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf zehn Jahre begrenzt. Sie kann dann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.
Lokführer, die eine neue Fahrberechtigung beantragen und ausschließlich grenzüberschreitend arbeiten, benötigen den neuen Führerschein seit dem 29. Oktober 2011. Ab dem 29. Oktober 2013 müssen alle neuen Fahrberechtigungen nach der neuen Verordnung erteilt werden.

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