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Die Wohnraumförderung der Bundesregierung

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Sozialer Wohnungsbau (Quelle: BMVBS)

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Gute Wohnstandards und intakte Städte sind für die Lebensqualität des Einzelnen von Ausschlag gebender Bedeutung. Sie tragen darüber hinaus auch wesentlich zu einem guten sozialen Klima in unserer Gesellschaft bei.

Die insgesamt gute Wohnungsversorgung ist das Ergebnis des Zusammenwirkens von Wohnungsmarkt und der Wohnungspolitik, d.h. der Investitionstätigkeit von privaten Investoren und Unternehmen sowie der Wohnungspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden.

Zur Sicherung einer angemessenen Wohnungsversorgung bedarf es - neben den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für die Wohnungsmärkte - verschiedener Förderinstrumente der Wohnungspolitik

  • zur sozialen Absicherung des Wohnens,
  • zur Unterstützung der Wohneigentumsbildung und Altersvorsorge,
  • zur Verbesserung der ökologischen Bilanz des Wohnens sowie
  • Bemühungen um die Kostensenkung im Wohnungsbau.

Nachfolgend das wohnungspolitisches Förderinstrumentarium:

Soziale Wohnraumförderung


Die soziale Wohnraumförderung ist ein wesentliches Element einer sozial verantwortlichen Wohnungspolitik. Selbst bei optimalen Rahmenbedingungen, die einen im Wesentlichen ausgeglichenen Wohnungsmarkt sicherstellen, gibt es immer Haushalte, die sich aus eigener Kraft - wegen zu geringen Einkommens oder wegen anderer Gründe - nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung stellen private Investoren und kommunale Wohnungsunternehmen preiswerte Mietwohnungen für Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten zu Wohnungen des Wohnungsmarktes bereit. Gefördert werden Mietwohnungen, die Modernisierung von vorhandenem Wohnraum und die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum, vor allem für Familien mit Kindern. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wird von zahlreichen Ländern und Kommunen auch die Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum gefördert.

Die Zuständigkeit für die Soziale Wohnraumförderung wurde im Zuge der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 vom Bund auf die Länder übertragen. Den Ländern obliegt künftig das Recht zur Gesetzgebung in diesem Bereich und zur Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung. Sie erhalten hierfür zunächst bis einschließlich 2013 vom Bund eine Kompensation in Höhe von 518,2 Millionen Euro jährlich. Dieser Betrag entspricht mehr als dem Doppelten der Finanzhilfen, die die Länder nach der geltenden Finanzplanung in den nächsten Jahren erhalten hätten. Die Länder haben also nach der Übertragung der sozialen Wohnraumförderung eine sichere Finanzierungsperspektive für die künftige Aufgabenwahrnehmung in eigener Verantwortung.

Wohngeld


Das Wohngeld ist ein unverzichtbarer und integraler Bestandteil einer grundsätzlich marktwirtschaftlich ausgerichteten Wohnraum- und Mietenpolitik.

Damit einkommensschwächere Haushalte die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können, werden sie in den alten Ländern seit 1965 und in den neuen Ländern seit 1991 mit Hilfe des Wohngelds unterstützt. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Wohngeld soll als nicht zurückzuzahlender Zuschuss zu den Wohnkosten bewirken, dass Mieter von Wohnungen und selbst nutzende Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen die angemessenen Wohnkosten tragen können.

Durch das Wohngeld sind die begünstigten Haushalte nicht nur auf ein ganz besonders preisgünstiges und deshalb enges Marktsegment im Wohnraumbestand beschränkt, sondern es soll ihnen auch der Zugang zu Wohnraum mit durchschnittlichen Kosten ermöglicht werden. Dies unterstützt auch die Erhaltung und Schaffung stabiler Bewohnerstrukturen in den Wohnquartieren.

Seit dem 1. Januar 2005 wird Wohngeld nur noch an Nicht-Transferleistungsbezieher geleistet, da bei Transferleistungsbeziehern die Unterkunftskosten von der Transferleistungsstelle berücksichtigt werden (Transferleistungen sind insbesondere Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).

Eigenheimzulage


Ziel der Eigentumsförderung durch die Eigenheimzulage ist es Schwellenhaushalten und dabei vorrangig Familien mit Kindern verstärkt den Zugang zum Neubau oder Erwerb eigenen Wohneigentums zu erleichtern. Die Eigenheimzulage enthält deshalb neben der Grundförderung auch eine Kinderzulage. Die Förderdauer beträgt 8 Jahre. Jeder Bauherr oder Erwerber, der die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet, kann die Förderung beim Finanzamt beantragen, das diese direkt als Zulage auszahlt.

Mit dem im Deutschen Bundestag und im Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage wird die Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 1. Januar 2006 nicht mehr gewährt.

Bausparförderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage


Der Erwerb von Haus oder Wohnung ist ohne Eigenkapital nicht möglich. Es muss angespart werden. Je früher man sich dazu entschlossen hat, desto eher kann man seine Erwerbsabsichten verwirklichen. Eigenkapital kann insbesondere auf einem Bausparvertrag angespart werden.

Das Bausparen wird gegenüber anderen Sparformen vom Staat durch die Gewährung von Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmer-Sparzulagen gefördert.

Altersvermögensgesetz


Die selbst genutzte Wohnimmobilie ist ein Eckpfeiler der privaten Altersicherung. Durch das mietfreie Wohnen erhöhen Wohneigentümer im Alter ihren Lebensstandard gegenüber dem Wohnen zur Miete.

Bei der seit 2002 bestehenden staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ("Riester-Rente") wird das selbst genutzte Wohneigentum in Form des so genannten Entnahmemodells berücksichtigt (§§ 92a,b Einkommensteuergesetz - EStG).

Danach ist es möglich, aus dem angesparten Vorsorgevermögen für den Bau oder Erwerb einer im Inland gelegenen, selbst genutzten Wohnung Beträge zwischen 10.000 und 50.000 Euro zu entnehmen. Bis zum Erreichen des Rentenalters müssen die entnommenen Beträge wieder in den Altersvorsorge-Vertrag eingezahlt werden, und die Immobilie muss im Alter selbst genutzt werden.

Wohnwirtschaftliche Förderprogramme der KfW-Förderbank


In den wohnungswirtschaftlichen Programmen von Bundesregierung und KfW-Förderbank finden Antragsteller, die Gebäude oder Wohnungen kaufen, modernisieren und/oder energetisch sanieren wollen, ein breit gefächertes Programmangebot. Wer das Gebäude oder die Wohnung modernisieren will, kann Einzelmaßnahmen, die Durchführung eines Maßnahmenpaketes bis hin zur komplexen Zielförderung auf ein bestimmtes energetisches Niveau gefördert bekommen.

Darüber hinaus wird der Neubau energiesparender Gebäude sowie die Schaffung von Wohneigentum (auch der Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft) gefördert. Die Förderung erfolgt über die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen durch die KfW-Förderbank. Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist auch eine Förderung über Zuschüsse möglich. Weitere Informationen erhalten Sie über den Link zu den Internetseiten der KfW-Förderbank in der rechten Kontextspalte.

Initiative kostengünstig und qualitätsbewusst bauen


Gutes bezahlbares Wohnen und die Förderung der Wohneigentumsbildung sind zentrale Bestandteile der Wohnungspolitik der Bundesregierung, um breiten Kreisen der Bevölkerung frühzeitig die Bildung von Wohneigentum zu ermöglichen. Hierdurch ist es auch ein wichtiger Baustein zur Vermögensbildung und Altersvorsorge.

Ein wichtiges Ziel der "Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" ist es, Bürger durch praxisbezogene, leicht verständliche Erläuterungen und anhand guter Beispiele umfassend über die Möglichkeiten des kostengünstigen qualitätsbewussten Bauens und Modernisierens zu informieren. Geeignete Informationen findet man in über 40 Informationsblättern rund um den Wohnungsbau.

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