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Die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009
Am 1. Januar 2009 sind mit der Wohngeldreform wesentliche Leistungsverbesserungen in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund gestiegener Energiepreise sind erstmals die Heizkosten in das Wohngeld einbezogen. Die Höchstbeträge für Miete und Belastung wurden auf Neubauniveau vereinheitlicht und zusätzlich um 10 Prozent erhöht. Außerdem wurden die Tabellenwerte um 8 Prozent erhöht und ein Einmalbetrag geleistet, wenn der Haushalt in mindestens einem der Monate Oktober 2008 bis März 2009 Wohngeld erhalten hat.
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Wohngeld und Mietenstufen
Die Mieten sind innerhalb Deutschlands unterschiedlich hoch. Deshalb sind die Miethöchstbeträge beim Wohngeld regional nach sechs Mietenstufen gestaffelt. Neben der Anpassung der der Miethöchstbeträge bei der Wohngeldreform 2009 hat gleichzeitig eine Neufestlegung der Mietenstufen stattgefunden. Grund ist: Seit der letzten Festlegung der Mietenstufen 2002 sind die Mieten in den einzelnen Regionen unterschiedlich stark gestiegen oder auch gesunken.

Wohngeldtabellen ab 1. Januar 2009
Den Wohngeldtabellen können Sie entnehmen, wie hoch Ihr Wohngeldanspruch ist. Dieser hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von dem monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Meite oder Belastung ab.

Wohngeld- und Mietenbericht 2006
Der Wohngeld- und Mietenbericht 2006 gibt einen Überblick über die Entwicklung des Wohngeldes und der Mieten für Wohnraum im Zeitraum 2002 bis 2006. Die seit geraumer Zeit zu beobachtende Entspannung auf den deutschen Wohnungsmärkten setzte sich auch im Berichtszeitraum weiter fort. In ihrer jährlichen Entwicklung stiegen die Wohnungsmieten geringer als die allgemeine Teuerungsrate.

Wohngeldgesetz
Das Wohngeldgesetz finden Sie auf den Seiten des gemeinsamen Projektes "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH.
Den Gesetzestext können Sie für den privaten Gebrauch herunterladen und ausdrucken. Es handelt sich nicht um die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.

