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Wohngeldtabellen ab 1. Januar 2009

Ausschnitt aus einer Wohngeldtabelle - Link zu einer vergrößerten Bildansicht in einem neuen Browserfenster
Wohngeldtabelle (Quelle: BMVBS)

Wie hoch Ihr Wohngeldanspruch ist, können Sie den Wohngeldtabellen entnehmen. Genaue Angaben über die Berechnungsgrundlagen finden Sie in dem PDF-Dokument "Wohngeld - Ratschläge und Hinweise" (siehe Anlage).

Bitte beachten Sie: Die tatsächlich gewährte Förderung kann Ihnen verbindlich nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde errechnen. Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie auch eine umfassende Beratung.

Die ist insgesamt ein Service, um Wohngeldberechtigte zu unterstützen und über ihre Ansprüche aufzuklären. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Nutzung der Tabelle, die Sie weiter unten finden.

Anzahl der zu berück-sichtigenden
Haushalts-mitglieder


Monatliches Gesamteinkommen von

Gesamt-
tabelle

1

0-650 Euro
PDF, 110 KB

650 - 870 Euro
PDF, 53 KB

 

 

 

 

1 zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied
PDF, 153 KB

2

0-700 Euro
PDF, 144 KB

700-1150 Euro
PDF, 120 KB

1150-1190 Euro
PDF, 25 KB

 

 

 

2  zu berücksichtigende Haushalts-
mitglieder
PDF, 153 KB

3

0-750 Euro
PDF, 169 KB

750-1200 Euro
PDF, 148 KB

1200-1450 Euro
PDF, 64 KB

 

 

 

3 zu berücksichtigende Haushalts-
mitglieder
PDF, 427 KB

4

0-800 Euro
PDF, 190 KB

800-1250 Euro 
PDF, 172 KB

1250-1700 Euro
PDF, 144 KB

1700-1900 Euro
PDF, 51 KB

 

 

4 zu berücksichtigende Haushalts-
mitglieder
PDF, 322 KB

5

0-800 Euro
PDF, 199 KB

800-1250 Euro
PDF, 195 KB

1250-1700 Euro
PDF, 174 KB

1700-2150 Euro
PDF, 151 KB

2150-2180 Euro
PDF, 28 KB

 

5 zu berücksichtigende Haushalts-
mitglieder
PDF, 366 KB

6

0-850 Euro
PDF, 127 KB

850-1300 Euro
PDF, 262 KB

1300-1750 Euro
PDF, 226 KB

1750-2200 Euro
PDF, 172 KB

2200-2440 Euro
PDF, 67 KB

 

6 zu berücksichtigende Haushalts-
mitglieder
PDF, 1419 KB

7

0-850 Euro
PDF, 283 KB

850-1300 Euro
PDF, 254 KB

1300-1750 Euro
PDF, 249 KB

1750-2200 Euro
PDF, 309 KB

2200-2700 Euro
PDF, 177 KB

 

7 zu berücksichtigende Haushalts-
mitglieder
PDF, 2462 KB

8

0-900 Euro
PDF, 275 KB

900-1380 Euro
PDF, 172 KB

1380-1800 Euro
PDF, 253 KB

1800-2250 Euro
PDF, 268 KB

2250-2700 Euro
PDF, 256 KB

2700-2960 Euro
PDF, 101 KB

8 zu berücksichtigende Haushalts-
mitglieder
PDF, 2316 KB

Hinweise zur Verwendung der Wohngeldtabellen

1. Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder:

Die Wohngeldtabellen sind nach Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sortiert. Beginnen Sie bitte in der linken Spalte entsprechend der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

2. Monatliches Gesamteinkommen

Um die Suche nach der für Sie richtigen Tabelle zu vereinfachen, haben wir die Tabellen außerdem nach dem monatlichen Gesamteinkommen sortiert. Das monatliche Gesamteinkommen setzt sich zusammen aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Abzugsbeträge und Freibeträge, geteilt durch zwölf. Eine beispielhafte Übersicht finden sie weiter unten.

3. Zu berücksichtigende Miete oder Belastung

Nutzen Sie in den PDF-Dateien zur besseren Orientierung auch die Lesezeichen. Hier können Sie bequem nach der Höhe der Miete oder Belastung weiter differenzieren.

Die bei der Berechnung des Wohngeldes zu berücksichtigende Miete oder Belastung ist die Summe aus der Bruttokaltmiete oder der Belastung, höchstens jedoch bis zu der Höhe des jeweiligen Höchstbetrages für Miete und Belastung, zuzüglich des Betrages für Heizkosten.

Die bei der Berechnung des Wohngeldes höchstens zu berücksichtigende Miete oder Belastung errechnen Sie wir folgt:

Entnehmen Sie der PDF-Übersicht "Liste der Mietstufen der Gemeinden" die für Sie zutreffende Mietstufe (Beispiel: Berlin - Mietstufe IV). Schauen Sie dann in der Tabelle "Höchstbetrag für Miete und Belastung in Euro ab dem 1. Januar 2009" (siehe Tabelle unten) nach, welcher Höchstbetrag für Sie zutrifft. Addieren Sie den entsprechenden Betrag für Heizkosten. Das Ergebnis ist der für Sie höchstens zu berücksichtigende Betrag für Miete oder Belastung.

Höchstbeträge für Miete und Belastung in Euro

 

Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Mietenstufe

Mietenstufe

zu addierender Betrag für Heizkosten

 

I

II

III

IV

V

VI


 

1

292

308

330

358

385

407

24

2

352

380

402

435

468

501

31

3

424

451

479

517

556

594

37

4

490

523

556

600

649

693

43

5

561

600

638

688

737

787

49

Mehrbetrag für jedes weitere anzurechnende Haushaltsmitglied

66

72

77

83

88

99

6

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Beispielhafte Übersicht über das zu berücksichtigende Gesamteinkommen

 Einkommensgrenzen ab dem 1. Januar 2009 in Gemeinden der Mietenstufe VI (z. B. München)

Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Grenze für das monatliche Gesamteinkommen in Euro

Entsprechendes monatliches Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld) bei einem Verdiener vor einem pauschalen Abzug von ... % (in Euro)

 

 

6 %

10 %

20 %

30 %

1

870

925

966

1.087

1.242

2

1.190

1.265

1.322

1.487

1.700

3

1.450

1.542

1.611

1.812

2.071

4

1.900

2.021

2.111

2.375

2.714

5

2.180

2.319

2.422

2.725

3.114

6

2.440

2.595

2.711

3.050

3.485

7

2.700

2.872

3.000

3.375

3.857

8

2.960

3.148

3.288

3.700

4.228

Erläuterung zur Tabelle:

Die Tabelle gibt die höchstmöglichen Einkommensbeträge wieder, die in Gemeinden der Mietenstufe VI gelten. In Gemeinden mit niedrigerem Mietniveau (Mietenstufen I bis V) sind die Einkommensbeträge niedriger. Die angegebenen Einkommensbeträge werden nur bei entsprechend hohen Mieten wirksam. Bei niedrigeren Mieten sind die Einkommensgrenzen niedriger. Bei der Einkommensberechnung im Wohngeldrecht wird vom Bruttoeinkommen ausgegangen. Von diesem Betrag werden in Abhängigkeit der Entrichtung von

  1. Steuern,
  2. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und
  3. Rentenversicherungsbeiträgen

bestimmte Beträge abgezogen, so dass bei der Wohngeldberechnung in der Regel ein niedrigeres Einkommen zu Grunde gelegt wird. Wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt, werden zehn Prozent, bei zwei 20 Prozent und bei allen drei Voraussetzungen 30 Prozent vom Bruttoeinkommen abgezogen. Ist keine Voraussetzung erfüllt, werden sechs Prozent abgezogen.

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