Inhaltsbereich
Wohngeldtabellen ab 1. Januar 2009
Wie hoch Ihr Wohngeldanspruch ist, können Sie den Wohngeldtabellen entnehmen. Genaue Angaben über die Berechnungsgrundlagen finden Sie in dem PDF-Dokument "Wohngeld - Ratschläge und Hinweise" (siehe Anlage).
Bitte beachten Sie: Die tatsächlich gewährte Förderung kann Ihnen verbindlich nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde errechnen. Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie auch eine umfassende Beratung.
Die ist insgesamt ein Service, um Wohngeldberechtigte zu unterstützen und über ihre Ansprüche aufzuklären. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Nutzung der Tabelle, die Sie weiter unten finden.
| Anzahl der zu berück-sichtigenden |
| Gesamt- | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 0-650 Euro | 650 - 870 Euro |
|
|
|
| 1 zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied |
| 2 | 0-700 Euro | 700-1150 Euro | 1150-1190 Euro |
|
|
| 2 zu berücksichtigende Haushalts- |
| 3 | 0-750 Euro | 750-1200 Euro | 1200-1450 Euro |
|
|
| 3 zu berücksichtigende Haushalts- |
| 4 | 0-800 Euro | 800-1250 Euro | 1250-1700 Euro | 1700-1900 Euro |
|
| 4 zu berücksichtigende Haushalts- |
| 5 | 0-800 Euro | 800-1250 Euro | 1250-1700 Euro | 1700-2150 Euro | 2150-2180 Euro |
| 5 zu berücksichtigende Haushalts- |
| 6 | 0-850 Euro | 850-1300 Euro | 1300-1750 Euro | 1750-2200 Euro | 2200-2440 Euro |
| 6 zu berücksichtigende Haushalts- |
| 7 | 0-850 Euro | 850-1300 Euro | 1300-1750 Euro | 1750-2200 Euro | 2200-2700 Euro |
| 7 zu berücksichtigende Haushalts- |
| 8 | 0-900 Euro | 900-1380 Euro | 1380-1800 Euro | 1800-2250 Euro | 2250-2700 Euro | 2700-2960 Euro | 8 zu berücksichtigende Haushalts- |
Hinweise zur Verwendung der Wohngeldtabellen
1. Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder:
Die Wohngeldtabellen sind nach Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sortiert. Beginnen Sie bitte in der linken Spalte entsprechend der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
2. Monatliches Gesamteinkommen
Um die Suche nach der für Sie richtigen Tabelle zu vereinfachen, haben wir die Tabellen außerdem nach dem monatlichen Gesamteinkommen sortiert. Das monatliche Gesamteinkommen setzt sich zusammen aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Abzugsbeträge und Freibeträge, geteilt durch zwölf. Eine beispielhafte Übersicht finden sie weiter unten.
3. Zu berücksichtigende Miete oder Belastung
Nutzen Sie in den PDF-Dateien zur besseren Orientierung auch die Lesezeichen. Hier können Sie bequem nach der Höhe der Miete oder Belastung weiter differenzieren.
Die bei der Berechnung des Wohngeldes zu berücksichtigende Miete oder Belastung ist die Summe aus der Bruttokaltmiete oder der Belastung, höchstens jedoch bis zu der Höhe des jeweiligen Höchstbetrages für Miete und Belastung, zuzüglich des Betrages für Heizkosten.
Die bei der Berechnung des Wohngeldes höchstens zu berücksichtigende Miete oder Belastung errechnen Sie wir folgt:
Entnehmen Sie der PDF-Übersicht "Liste der Mietstufen der Gemeinden" die für Sie zutreffende Mietstufe (Beispiel: Berlin - Mietstufe IV). Schauen Sie dann in der Tabelle "Höchstbetrag für Miete und Belastung in Euro ab dem 1. Januar 2009" (siehe Tabelle unten) nach, welcher Höchstbetrag für Sie zutrifft. Addieren Sie den entsprechenden Betrag für Heizkosten. Das Ergebnis ist der für Sie höchstens zu berücksichtigende Betrag für Miete oder Belastung.
Höchstbeträge für Miete und Belastung in Euro
| Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder | Mietenstufe | Mietenstufe | zu addierender Betrag für Heizkosten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
| I | II | III | IV | V | VI |
|
| 1 | 292 | 308 | 330 | 358 | 385 | 407 | 24 |
| 2 | 352 | 380 | 402 | 435 | 468 | 501 | 31 |
| 3 | 424 | 451 | 479 | 517 | 556 | 594 | 37 |
| 4 | 490 | 523 | 556 | 600 | 649 | 693 | 43 |
| 5 | 561 | 600 | 638 | 688 | 737 | 787 | 49 |
| Mehrbetrag für jedes weitere anzurechnende Haushaltsmitglied | 66 | 72 | 77 | 83 | 88 | 99 | 6 |
Beispielhafte Übersicht über das zu berücksichtigende Gesamteinkommen
Einkommensgrenzen ab dem 1. Januar 2009 in Gemeinden der Mietenstufe VI (z. B. München)
| Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder | Grenze für das monatliche Gesamteinkommen in Euro | Entsprechendes monatliches Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld) bei einem Verdiener vor einem pauschalen Abzug von ... % (in Euro) | |||
|---|---|---|---|---|---|
|
|
| 6 % | 10 % | 20 % | 30 % |
| 1 | 870 | 925 | 966 | 1.087 | 1.242 |
| 2 | 1.190 | 1.265 | 1.322 | 1.487 | 1.700 |
| 3 | 1.450 | 1.542 | 1.611 | 1.812 | 2.071 |
| 4 | 1.900 | 2.021 | 2.111 | 2.375 | 2.714 |
| 5 | 2.180 | 2.319 | 2.422 | 2.725 | 3.114 |
| 6 | 2.440 | 2.595 | 2.711 | 3.050 | 3.485 |
| 7 | 2.700 | 2.872 | 3.000 | 3.375 | 3.857 |
| 8 | 2.960 | 3.148 | 3.288 | 3.700 | 4.228 |
Erläuterung zur Tabelle:
Die Tabelle gibt die höchstmöglichen Einkommensbeträge wieder, die in Gemeinden der Mietenstufe VI gelten. In Gemeinden mit niedrigerem Mietniveau (Mietenstufen I bis V) sind die Einkommensbeträge niedriger. Die angegebenen Einkommensbeträge werden nur bei entsprechend hohen Mieten wirksam. Bei niedrigeren Mieten sind die Einkommensgrenzen niedriger. Bei der Einkommensberechnung im Wohngeldrecht wird vom Bruttoeinkommen ausgegangen. Von diesem Betrag werden in Abhängigkeit der Entrichtung von
- Steuern,
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und
- Rentenversicherungsbeiträgen
bestimmte Beträge abgezogen, so dass bei der Wohngeldberechnung in der Regel ein niedrigeres Einkommen zu Grunde gelegt wird. Wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt, werden zehn Prozent, bei zwei 20 Prozent und bei allen drei Voraussetzungen 30 Prozent vom Bruttoeinkommen abgezogen. Ist keine Voraussetzung erfüllt, werden sechs Prozent abgezogen.


