Inhaltsbereich
"Meeresautobahnen": Hochgeschwindigkeitsseewege
Einrichtung von so genannten "Motorways of the Sea" ("Meeresautobahnen") bis zum Jahr 2010 durch die EU-Kommission empfohlen
Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat im Jahr 2001 in ihrem Weißbuch zur Europäischen Verkehrspolitik bis 2010 die Einrichtung von so genannten "Motorways of the Sea" ("Meeresautobahnen") empfohlen. Damit sind transnationale Seeverkehrsverbindungen gemeint, die als Teil intermodaler Transportketten eine hohe Frequenz haben und große Transportaufkommen abwickeln - wie herkömmliche Autobahnen.
Vor allem für große Distanzen soll auf der Grundlage des Kurzstreckenseeverkehrs und unter Einbeziehung von Schiene und Binnenschifffahrt in die logistische Transportkette eine leistungsfähige Kombination von Infrastruktur und Dienstleistung entstehen, die durch Qualität, Effizienz und Regelmäßigkeit im Hinblick auf Beförderungskosten und -dauer eine konkurrenzfähige Alternative zum Straßenverkehr darstellt.
Diese Empfehlung erfolgte vor dem Hintergrund, dass der Güterverkehr auf Europas Straßen in den nächsten Jahren drastisch zunehmen wird. Bis 2015 wird insgesamt ein Verkehrszuwachs von bis zu 60 Prozent prognostiziert. Große Abschnitte des transeuropäischen Straßennetzes sind bereits überlastet, sodass Maßnahmen erforderlich werden, die den drohenden Kollaps des Straßengüterverkehrssystems abzuwenden vermögen. Für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verlader und Spediteure ist ein kosteneffizientes und zuverlässiges Verkehrssystem von besonderer Bedeutung.
Hauptziele des Konzepts der Meeresautobahnen
Das Konzept der Meeresautobahnen wurde im Rahmen der Revision der TEN (Transeuropäische Netze)-Leitlinien 2004 konkretisiert. In den Leitlinien werden drei Hauptziele festgelegt:
- Konzentration des Güterstroms auf seegestützte Logistikketten und Verbesserung bestehender oder Schaffung neuer tragfähiger, regelmäßiger und häufiger Verbindungen im Frachtverkehr zwischen den Mitgliedstaaten;
- verstärkte logistische Integration des Kurzstreckenseeverkehrs in die gesamte Transportkette,
- Entlastung der Straßen und/oder Verbesserung von Anbindungen (zum Beispiel der Randstaaten der EU); Stärkung der Kohäsion innerhalb Europas.
Förderung nach der TEN-Zuschussverordnung
Mit der Aufnahme der Motorways of the Sea in den neuen Anhang III der TEN-Leitlinien wurden Projekte zur Einrichtung von "Hochgeschwindigkeitsseewegen" als Vorhaben von gemeinsamem Interesse aus EU-Mitteln förderfähig.
Sie betreffen die Hochgeschwindigkeitsseewege in den Regionen
- Ostsee,
- Westeuropa,
- Südosteuropa und
- Südwesteuropa.
Für eine Förderung nach der TEN-Zuschussverordnung kommen aufgrund der neuen Bestimmungen der TEN-Leitlinien transnationale Vorhaben in Frage, die dazu beitragen, vor allem attraktivere Schiffsverbindungen zu schaffen. TEN-Zuschüsse für Projekte können in Höhe von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten, für Studien in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten gewährt werden. Für Anträge auf TEN-Zuschüsse ist die Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten erforderlich, sie müssen deshalb in Deutschland beim zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingereicht werden. Dieses leitet die Anträge nach einem Vorauswahlverfahren an die EU-Kommission weiter.
Unterstützung bei der Antragsstellung liefert zum einen das von der EU-Kommission erstellte "Vademecum". Außerdem können bei der Anbahnung von Kontakten für Kooperationen und Initiativen interessierter öffentlicher oder privater Unternehmen der Industrie, der Transport- und Logistikdienstleister die nationalen ShortSeaShipping Promotion Center (SPCs) behilflich sein.
Mit einem gemeinsamen "Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen" leiten Mitgliedstaaten, die kooperieren wollen, ein Vorauswahlverfahren ein und beschreiben Kriterien für Projekte, die Unterstützung finden könnten.
Gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten der Ostseeregion und/oder der Nordseeregion (zwei oder mehr Mitgliedstaaten) veröffentlicht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf seinen Internetseiten in unterschiedlichen zeitlichen Intervallen Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen für Motorways of Sea (calls). Damit wird nicht nur eine formale Voraussetzung für die Ausschreibung (jährlich) der Europäischen Kommission selbst erfüllt, sondern ein Vorauswahlverfahren für eingereichte Projektvorschläge eingeleitet.
Projektvorschläge können jederzeit eingereicht werden. Näheres dazu auf Seite 6 des aktuellen Aufrufs (Nov. 2009).
Einzelheiten finden Sie in der Kontextspalte.


