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Wesentliche Fortschritte zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnmarktes
Gemeinsames Ziel der Europäischen Union und der nationalen Regierungen ist die zügige Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnmarktes. Die vollständige Öffnung des europäischen Schienennetzes für den Güterverkehr zum 1. Januar 2007 ist ein bedeutender Fortschritt, der aber erst dann zur vollen Wirkung kommen kann, wenn die immer noch bestehenden Hemmnisse auf der Schiene beseitigt werden.
Dazu muss die Bahn auch auf Verkehren zwischen den EU-Mitgliedstaaten wettbewerbsfähiger werden. Denn dies dient der Umwelt. Und dies ist auch Voraussetzung, um im Bahnsektor sichere Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen.
Grenzüberschreitender Eisenbahnverkehr
Im Fokus der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2007 stand die zügige Verabschiedung des "3. Eisenbahnpaketes". Mit der erzielten Einigung ist nun der Weg frei für einen einheitlichen europäischen Lokführerschein ab dem 04. Dezember 2010 und die Öffnung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs einschließlich der Kabotage zum 01. Januar 2010. Einzelne Eisenbahnverkehrsunternehmen sind jetzt endlich in der Lage, grenzüberschreitende Transporte aus einer Hand anzubieten. Der dann mögliche Wettbewerb zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen ist auf bessere Angebote, mehr Service für den Bahnkunden, auf Innovationen und letztlich auf eine höhere Wirtschaftlichkeit der Verkehre gerichtet.
Bahnkunden profitieren
Die Bahnkunden profitieren aber auch unmittelbar: Für die Verbraucher konnten unter anderem so genannte Basisrechte festgeschrieben werden, zum Beispiel für den diskriminierungsfreien Zugang mobilitätseingeschränkter Personen oder die Haftung bei Gepäckschäden. Ebenfalls wird es auch verbindliche Verspätungsentschädigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr geben.
Cross Acceptance - gegenseitige Anerkennung
Eine dringende Aufgabe, die es auf dem komplizierten Weg der technischen Vereinheitlichungen und der Kompatibilität der verschiedenen Systeme zu lösen gilt, ist die Vereinfachung der - derzeit langen und kostenintensiven - Zulassungsverfahren. Sollten die aktuellen Zulassungsverfahren der einzelnen EU-Mitgliedstaaten weiterhin in Kraft bleiben, entstehend der Branche hierfür im Zeitraum bis 2015 Kosten in Höhe von rund 400 Millionen Euro. Diese Zahl verdeutlicht die Dringlichkeit des Handlungsbedarfes.
Daher lag ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft darin, die umfangreichen Kommissionsvorschläge von Dezember 2006 zur gegenseitigen Anerkennung der Schienenfahrzeuge, insbesondere der Lokomotiven, zügig in Angriff zu nehmen und den Beratungsprozess rasch voran zu treiben. Die so genannte "Cross Acceptance" oder gegenseitige Anerkennung von Schienenfahrzeugen zulassungen, erteilt auf der Basis vergleichbarer nationaler Anforderungen, sollte jetzt bald Wirklichkeit werden.
Die Richtlinie 2008/57/EG vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft, die Zulassung und Einsatz von Schienenfahrzeugen und sonstigem Bahnmaterial im Eisenbahnraum vereinfacht, trat am 19. Juli 2008 in Kraft.
Memorandum of Understanding - Absichtserklärung
Darüber hinaus wurden im Bereich "Cross Acceptance" aber auch unmittelbar wirksame Fortschritte erzielt. Am Rande des EU-Ministerrates am 7. Juni 2007 hat Deutschland gemeinsam mit den Niederlanden, der Schweiz, Österreich und Italien ein Memorandum of Understanding zur "Cross Acceptance" unterzeichnet. Diese Absichtserklärung ist das Ergebnis intensiver Bemühungen der beteiligten Aufsichtsbehörden und kann wirklich als ein Meilenstein betrachtet werden. Geplant ist eine Ausweitung des Memorandums of Understanding auf andere Nachbarländer.
Gute Perspektiven für den Schienenverkehr
Die Perspektiven des Schienenverkehrs in Deutschland und in Europa sind gut. Denn zur Schiene gibt es keine Alternative, wenn in Zukunft die Transportleistungen umweltfreundlich und kostengünstig abgewickelt werden sollen. Dazu müssen alle zusammen wirken, der Staat als Bereitsteller der Infrastruktur, die Produzenten und Betreiber, in Deutschland und Europa. Die Straße wird ein Hauptlastenträger bleiben, aber Schiene und Wasserstraße werden einen Großteil der zukünftigen Lasten übernehmen müssen.
Die europäischen Bestrebungen zur Vollendung des einheitlichen Eisenbahnraumes wurden von Deutschland im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft wesentlich vorangebracht. Doch auch zukünftig erfordert das Zusammenwachsen der Bahnen in Europa große nationale und europäische Anstrengungen.
Die Europäische Kommission hat daher im 2. Halbjahr 2007 eine Mitteilung zum Aufbau eines vorrangig für den Güterverkehr bestimmten Schienennetzes vorgelegt und für November diesen Jahres entsprechende Rechtsetzungsvorschläge an gekündigt. Ziel ist die Schaffu ng ng eines strukturierten europäischen Eisenbahnnetzes als Bündelung bestimmter grenzüberschreitender Schienenkorridore, in dem die Qualität des Güterverkehrs hinsichtlich Transitzeiten, Zuverlässigkeit, Kapazität und Kunden zufriedenheit verbessert wird.
Die Europäische Kommission hat zudem im Frühjahr 2008 eine Mitteilung über Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur vorgelegt, zu der der Rat (Verkehr, Telekommunikation und Energie) im Juni 2008 Schlussfolgerungen angenommen hat. Ziel der Mitteilung ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Schienenverkehrsmarktes . Hierzu sollen die Mitgliedsstaaten erwägen, ihre finanzielle Beziehung zu den Infrastrukturbetreibern auf eine langfristige vertragliche Grundlage mit klar definierten Recht en und Pflichten hinsichtlich Qualität, Finanzierung und Kosten bzw. Zugangsentgelten der Infrastruktur zu stellen.


