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Foto: Rollstuhlfahrer steht vor Aufzug

Barrierefreies Reisen: Rechte von Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

Eine neue EU-Verordnung garantiert mehr Rechte für Fluggäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Ab dem 26. Juli 2008 haben behinderte oder mobil eingeschränkte Fluggäste das Recht auf Hilfs- und Unterstützungsleistungen in allen Flughäfen der Europäischen Union. Ebenso erhalten sie Hilfe in allen Flugzeugen, die von einem Flughafen in der EU starten oder ihn anfliegen.

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Standbild aus dem Video: Eine Reisende im Rollstuhl mit Begleitung am Schalter eines Flughafens

Neue Fluggastrechte für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

Seit dem 26. Juli 2008 garantiert eine neue EU-Verordnung mehr Rechte für Fluggäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Ein Video der Generaldirektion Energie und Verkehr der Europäischen Kommission erklärt anschaulich, welche Rechte Sie in Anspruch nehmen können und was Sie beachten müssen.

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Wartehalle Flughafen Tegel

Fragen und Antworten zu den neuen Fluggastrechten für behinderte oder mobilitätseingeschränkte Reisende

Am 26. Juli 2008 tritt die EU-Verordnung (EG) Nr.1107/2006 über die Rechte von behinderten und mobilitätseingeschränkten Flugreisenden in Kraft. Was ändert sich für diese Flugreisenden? Welche Unterstützung müssen Flughäfen und Fluggesellschaften leisten? Wo kann man sich bei Problemen beschweren? Hier finden Sie die Antworten auf diese und andere häufig gestellten Fragen zum Thema.

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Foto: Informationstafel im Flughafen Tegel, Berlin

Verbraucherschutz im Luftverkehr

Die Entwicklung des Luftverkehrs zu einem von breiten Bevölkerungsschichten genutzten Verkehrsmittel erfordert verstärkte Anstrengungen von Luftverkehrswirtschaft und Behörden zu einer angemessenen Sicherung der Passagierrechte.

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Externe Links

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Anlagen

Informationsflyer: Neue Fluggastrechte für mobilitäts- eingeschränkte und behinderte Menschen51 KB