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Luftsicherheitsgebühr

Für die Durchsuchung von Fluggästen und deren Gepäck an den Flugplätzen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs erheben die Behörden von den Luftfahrtunternehmen Gebühren.

Die Gebühr wird auf den Flughäfen

  • Berlin-Schönefeld,
  • Berlin-Tegel,
  • Bremen,
  • Dresden,
  • Düsseldorf,
  • Erfurt,
  • Frankfurt/Main,
  • Hamburg,
  • Hannover,
  • Köln/Bonn,
  • Leipzig/Halle,
  • Saarbrücken und
  • Stuttgart

durch die Bundespolizei (BPol) berechnet und eingezogen, auf den übrigen Flugplätzen durch die jeweilige Landesbehörde. Diese Behörden übersenden den Luftfahrtunternehmen anhand der übermittelten Passagierzahlen entsprechende Kostenbescheide. Die Luftfahrtunternehmen stellen diese Kosten ihren Passagieren in Rechnung.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat sich bereit erklärt, im Rahmen einer Servicefunktion die von den Ländern und dem Bundesministerium des Innern übermittelten Gebührensätze bekannt zu geben. Das BMVBS hat jedoch keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gebührenhöhe oder die rechtzeitige Übermittlung der Zahlen.

Die aktuellen Gebührensätze an den einzelnen Flugplätzen und weitere Hintergrundinformationen stehen hier als PDF-Datei zur Verfügung.