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Lärmsanierungsprogramm an Bundesschienenwegen
Beim Lärmschutz wird unterschieden zwischen der Lärmvorsorge als Lärmschutz beim Bau und wesentlicher Änderung von Schienenwegen und der Lärmsanierung als Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden, baulich nicht zu verändernden Schienenwegen.
Lärmvorsorge
Einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm begründet das Bundesimmissionsschutz-Gesetz (Paragraphen 41 fortfolgende BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung) als so genannte Lärmvorsorge bei dem Neubau oder einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges zur Vorsorge gegen den aufgrund der Baumaßnahme künftig zu erwartenden Verkehrslärm.
Lärmsanierung
Die Lärmsanierung ist nicht in die Regelungen des BImSchG einbezogen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat erstmals ab dem Haushaltsjahr 1999 jährlich einen Betrag in Höhe von 100 Millionen DM beziehungsweise rund 51 Millionen Euro für ein Programm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes" in den Bundeshaushalt eingestellt. Seit 2007 stehen hierfür im Bundeshaushalt 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Damit hat die Bundesregierung, analog zur Regelung für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen, den lange geforderten Einstieg in den Lärmschutz auch an bestehenden Schienenwegen erreicht. Es ist klar, dass sich nicht in kurzer Zeit die Versäumnisse vergangener Jahrzehnte ausgleichen lassen. Zunächst sollen deshalb vorrangig Lärmschutzmaßnahmen für Härtefälle an bestehenden Schienenstrecken durchgeführt werden.
Die bisherige Liste der vordringlich zu sanierenden Härtefälle stellte eine Übergangslösung in der Anlaufphase des Lärmsanierungsprogramms dar, solange noch keine Erfassung des Gesamtbestandes der Lärmsituation an den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes vorlag. Sie ist in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn (DB) AG in eine Gesamtkonzeption für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes überführt worden.
Mit der Gesamtkonzeption liegt ein Überblick über die aktuellen Lärmemissionen und damit über den Gesamtbedarf der Lärmsanierung vor. Auf dieser umfassenden Vergleichsbasis erfolgt eine Priorisierung, die eine hohe Wirksamkeit ausgedrückt in der jeweils erreichbaren Lärmminderung und der Anzahl der damit zu schützenden Anwohner gewährleistet.
Die Vorgehensweise ist näher in der Anlage Gesamtkonzeption der Lärmsanierung erläutert. Die Ergebnisse sind aus den Anhängen zur Gesamtkonzeption ersichtlich.
- Anhang 1 Gesamtkonzeption enthält eine Liste der bereits planerisch begonnenen beziehungsweise in Realisierung befindlichen Lärmsanierungsmaßnahmen.
- Anhang 2 Gesamtkonzeption vermittelt eine Übersicht über die Schwerpunkte der Lärmemission im Netz der Eisenbahnen des Bundes.
- Anhang 3 Gesamtkonzeption stellt die betrachteten Abschnitte mit Angabe der Priorisierung dar.
- Im Einzelnen ist die Abschnittsbildung aus Anhang 3 Langfassung ersichtlich.
Dabei können - je nach den örtlichen Verhältnissen - Maßnahmen als Maßnahmenpakete oder einzeln getroffen werden:
- An der Entstehungsquelle (aktiver Lärmschutz) an Bahnanlagen wie zum Beispiel
Errichtung von Lärmschutzwänden oder -wällen,
Einbau von Spurkranzschmiereinrichtungen in engen Gleisbögen,
Maßnahmen zur Lärmminderung an Brückenbauwerken,
"Besonders überwachtes Gleis" mit frühzeitigem Schienenschleifen beziehungsweise - an der Einwirkungsstelle (passiver Lärmschutz) an baulichen Anlagen wie zum Beispiel
Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen.
Voraussetzung ist die Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte. Die Förderbedingungen sind aus der Anlage Förderrichtlinie Lärmsanierung Schiene ersichtlich.
Weil Lärmschutzwände oder -wälle die unmittelbare Nachbarschaft beeinträchtigen können (zum Beispiel Verschattung von Grundstücken), müssen hierfür Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt werden. Die operative Gesamtprojektleitung (Bauherrenfunktion) für die vordringlich zu bearbeitenden Lärmsanierungsabschnitte nimmt im Auftrag der DB Netz AG die
DB ProjektBau GmbH, Hermann-Pünder-Straße 3, 50679 Köln
wahr. Sie gewährleistet mit ihren regionalen Projektzentren und in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros die Planung und Realisierung der Lärmsanierungsmaßnahmen.


