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Autobahn mit Baustellenmarkierung

Öffentlich- Private Partnerschaften im Bundesfernstraßenbau

Bei öffentlich-privaten Partnerschaften im Fernstraßenbau werden Aufgaben an einen privaten Auftragnehmer zur Ausübung übertragen: Der Private baut den Bundesfernstraßenabschnitt und ist für den Betrieb und die Erhaltung "seiner" Strecke sowie die Finanzierung des Maßnahmenpaketes zuständig. Im Gegenzug erhält der Betreiber - je nach Modell - zum Beispiel die auf der Strecke anfallende Lkw-Maut. Das Projekt kann dadurch effizient und früher umgesetzt werden. Das Eigentum an der Strecke geht dabei nicht auf den Privaten über.

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Luftbild einer Autobahnbaustelle

Fragen und Antworten zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften im Bundesfernstraßenbau

Welche Vorteile bringen Öffentlich-Private Partnerschaften beim Autobahnbau für die Bürgerinnen und Bürger? Und was gewinnt die öffentliche Hand dabei? Gelten auf den betroffenen Streckenabschnitten auch weiterhin die Verkehrsregeln? Antworten auf diese und viele weitere Fragen können Sie hier nachlesen.

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