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Der EU-Führerschein und das Fahrerlaubnisrecht
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) informiert Sie nachfolgend über die wichtigsten rechtlichen Regelungen im Fahrerlaubnisrecht. Diese Vorschriften werden nach verfassungsrechtlichen Vorgaben durch die Länder in eigener Zuständigkeit ausgeführt. Sollten Sie Fragen zu Einzelfällen der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis und zu Ihrem Führerschein haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt). Dem BMVBS ist es verwehrt, zu Einzelfällen Stellung zu nehmen oder auf deren Behandlung Einfluss auszuüben.
Rechtliche Grundlagen des EU-Führerscheins
Hier finden Sie Informationen über die wichtigsten rechtlichen Neuregelungen im Fahrerlaubnisrecht.

Fahrerlaubnisklassen
Der folgende Abschnitt beschreibt zunächst die in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Fahrerlaubnisklassen. Weiterhin werden diejenigen Fahrzeuge aufgeführt, die eine Prüfbescheinigung erfordern beziehungsweise fahrerlaubnisfrei sind. Anschließend werden die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen einander in Tabellenform gegenüber gestellt.

Fahranfänger/innen und "Begleitetes Fahren ab 17"
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) kann auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten "verkehrszuverlässigen" Person geführt werden darf.

Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis und Geltungsdauer
Informationen zum Mindestalter für den Führerschein, zum ordentlichen Wohnsitz, zum Vorbesitz eines Führerscheins anderer Klassen, zu ärztlichen Untersuchungen und zur Geltungsdauer der Fahrerlaubnis.

Welche Daten enthält ein Führerschein?
Der Führerschein wird im Scheckkartenformat ausgegeben. Alte Führerscheine bleiben gültig und brauchen, von Sonderfällen abgesehen, nicht in einen Kartenführerschein umgetauscht zu werden. Welche Daten enthält ein Führerschein?

Besitzstand und Übergangsregelungen
Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 erworben haben, bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist im bisherigen Umfang gültig. Allerdings sind für einige Fahrerlaubnisinhaber ärztliche Wiederholungsuntersuchungen vorgeschrieben.

Punktsystem
Das Punktsystem dient nicht nur der Feststellung von Defiziten bei der Kraftfahreignung, sondern gibt dem Kraftfahrer auch Hilfestellungen, diese Defizite zu beheben und das Erreichen von 18 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Kraftfahreignung. Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen einem Qualitätssicherungssystem, das durch die Bundesanstalt für Straßenwesen als neutrale Stelle überprüft wird.

Register beim Kraftfahrt-Bundesamt
Im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer registriert. Im zentralen Fahrerlaubnisregister werden die neu erteilten Fahrerlaubnisse mit den Fahrerlaubnisklassen A bis E gespeichert.



