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Fahrerassistenzsysteme (FAS)
Fahrerassistenzsysteme erlangen immer mehr Bedeutung in der Verkehrssicherheit, weil sie den Fahrer bei seiner Fahraufgabe erheblich unterstützen. Sie assistieren ihm beispielsweise auch in kritischen Situationen und helfen gegebenenfalls einem möglichen Fehlverhalten entgegen zu wirken und das Unfallrisiko zu minimieren.
Trotz des zunehmenden Einflusses elektronischer Fahrerassistenzsysteme muss das Grundprinzip der Verkehrssicherheitsarbeit erhalten bleiben: Es muss an das Verantwortungsbewusstsein des Kraftfahrers appelliert und die Entscheidungsverantwortung nicht auf die Maschine übertragen werden.
Wir stellen Ihnen hier Beispiele für FAS, die bereits auf dem Markt sind, kurz vor:
Fahrzeugautonome Technologien:
Unter fahrzeugautonomen Technologien versteht man Fahrerassistenzsysteme, die der Unterstützung der reinen Fahraufgabe dienen. Hier z.B.
- Anti-Blockier-System, Bremsassistent, automatische Abstandsregelung zur Reduzierung der Auffahrunfälle; Sensortechnik (Schlupfsensorik zur Feststellung des Reibwertes auf der Straße)
- Fahrdynamikregelungen (z.B. Elektronisches Stabilitäts-Programm) zur Verhinderung des Ausbrechens und Schleuderns von Fahrzeugen
- Spurhalteassistenten/Sensorik zur Warnung des Fahrers vor kritischen Spurwechseln,
- Systeme zur Sichtverbesserung (in Kurven mitschwenkende Scheinwerfer, Regensensoren für automatische Scheibenwischerbetätigung)
Hier lassen sich auch Systeme nennen, die den Fahrkomfort erhöhen (z.B. Automatikgetriebe, Klimatisierung) und dem Fahrer ermöglichen, länger konzentriert zu fahren.
Auch die 24 GHz-Radarumsicht zur Vermeidung von Auffahr-, Spurwechsel- und Einparkunfällen zählt dazu.
Technologien unter Nutzung telematischer Elemente
Unter Telematik versteht man Technologien, die die Bereiche Telekommunikation und Informatik miteinander verknüpfen. Als wichtigste Technologien sind hier zu nennen:
- Radio Data System/Traffic Message Channel (RDS/TMC) für Verkehrsinformation und Verkehrsmanagement,
- Navigationssysteme mit Sprachanweisungen zur Reduzierung der Blickabwendezeiten,
- Automatischer Notruf ("eCall" - verkürzt die Eintreffzeiten für den Rettungsdienst und verringert damit Verkehrsbehinderungen).
Technologien, an denen intensiv gearbeitet wird:
- Kommunikation zwischen Fahrzeugen, ("Car-to-Car-Communication" - C2C)
- Kommunikation zwischen Fahrzeug und Infrastruktur, ("Car-to-Infrastucture-Communication" - C2I), z.B. Parkplatzsuche
- Systeme zur Verkehrszeichenerkennung und Verkehrszeicheninformation mit Hinweisen zur Fahrgeschwindigkeit,
- Head Up Display als ergonomisches Fahrerinformationssystem (Übermittlung von Informationen zum Straßenverkehr und visuelle Informationen im Nahbereich können gleichzeitig aufgenommen werden).
Ausblick
Fahrerassistenzsysteme und andere Telematikanwendungen erlauben eine andere, neue Aufgabenverteilung zwischen Fahrer und "intelligentem Fahrzeug" als es bisher möglich war.
Informationen über die Fahrumgebung, Frühwarnsysteme oder Einparkassistenten erhöhen die Verkehrssicherheit. Tempomat regelbare Fahrzeuge fahren oft kraftstoffsparender und dienen so der Umwelt. Auch das Verkehrsmanagement wird erheblich erleichtert.
Rechtlich gesehen bedarf die Einführung moderner Fahrerassistenzsysteme aber noch einer sehr sorgfältigen Prüfung. Wer wird zum Beispiel haftbar gemacht, wenn ein System Fehlfunktionen aufweist und ein Unfall geschieht? Im deutschen Recht gilt das so genannte Verhaltensrecht, das bedeutet, dass die Verantwortung für das Führen eines Fahrzeugs ausschließlich beim Fahrer liegt. Bei modernen Fahrerassistenzsystemen, die dem Kraftfahrer einen Teil seiner Aufgaben abnehmen, handelt es sich also um einen Grenzbereich, der noch näherer Erörterung bedarf.
In diesem Zusammenhang muss auch zum Völkerrecht (beispielsweise Festlegungen durch die Wiener Konvention) geforscht werden. Bei der breiten Einführung der technischen Entwicklungen muss die rechtliche Seite sorgfältig beachtet werden.
Weiterer Forschungsbedarf besteht auch im Bereich der Assistenzsysteme, die sich mit den Grenzen der Belastbarkeit eines Fahrers befassen, wie z.B. Müdigkeitswarner. Die Nutzung derartiger Systeme darf nicht dazu führen, dass Kraftfahrer sich veranlasst sehen, diese Grenzbereiche "auszuloten".
Eine andere Grenze ist eindeutig überschritten, wenn Navigationssysteme die Möglichkeit für den Kraftfahrer bieten, während der Fahrt TV zu sehen.


