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Städtebauförderung 2009

Foto: Sanierter und unsanierter Altbau - Link zu einer vergrößerten Bildansicht in einem neuen Browserfenster
Sanierter und unsanierter Altbau (Quelle: BMVBS / Bielke)

Die Stärkung der Innenstädte und benachteiligter Stadtquartiere sind Schwerpunkte integrierter Stadtentwicklung. Der Bund stellt daher Ländern und Gemeinden ca. 570 Millionen Euro für neue Stadtentwicklungsvorhaben zur Verfügung zu stellen. Alle 16 Länder haben die neue Verwaltungsvorschrift (VV) "Städtebauförderung" unterzeichnet.
 
Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung von nachhaltiger Stadtentwicklung. Das örtliche Baugewerbe und das Handwerk profitieren nachhaltig von den Investitionen, welche mit Hilfe des Bundes in den rund 3.400 Gebieten der Städtebauförderung getätigt werden. Die Städtebauförderung trägt dazu bei, die Ziele einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungspolitik zu konkretisieren. Dafür stehen die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung

  • Soziale Stadt für integrativ-offene Ansätze in benachteiligten Quartieren und sozialen Brennpunkten - auch im nicht-investiven Bereich und gerade zur gesellschaftlichen Integration (105 Mio. Euro Bundesmittel),
  • Stadtumbau für die Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel in Ost (121 Mio. Euro) und West (96 Mio. Euro),
  • Städtebaulicher Denkmalschutz für den Erhalt historischer Stadtkerne und Stadtquartiere in Ost (85 Mio. Euro) und West (30 Mio. Euro) und
  • das Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren für die Innenentwicklung (43 Mio. Euro),
  • das Programm Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Ost und West (je 45 Mio. Euro).

Nach rund 505 Millionen Euro im Jahr 2008 stellt der Bund dieses Jahr Finanzhilfen der Städtebauförderung in Höhe von insgesamt ca. 570 Millionen Euro bereit. Das bedeutet eine deutliche Erhöhung von 65 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.
Zu den Neuerungen der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2009 gehört die Einführung des in den neuen Ländern bereits außerordentlich erfolgreichen Programms Städtebaulicher Denkmalschutz auch in den alten Ländern. Die Mittel des Programms (30 Millionen Euro) werden eingesetzt für Vorhaben, die in ihrer Struktur und Funktion bedrohte historische Stadtkerne mit denkmalwerter Bausubstanz auf breiter Grundlage sichern und erhalten. In den neuen Bundesländern wird das Programm mit Bundesmitteln von 85 Millionen Euro fortgesetzt.

Die Städtebauförderung ist "Gute Praxis" der Nationalen Stadtentwicklungspolitik.

Rechtliche Grundlagen der Städtebauförderung


Zur Förderung des Städtebaues gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz. Nach § 164b Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) geschieht das auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Verwaltungsvereinbarungen werden seit 1994 jährlich abgeschlossen. Die Verwaltungsvereinbarungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Verwaltungsvereinbarung und Förderrichtlinien steuern so die programmatische Zielsetzung. Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Planungshoheit für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen zuständig.

Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.

 

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