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Wertermittlungsrichtlinien

Neufassung der Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken (Wertermittlungsrichtlinien 2006 - WertR 2006) vom 1. März 2006

Die Wertermittlungsrichtlinien (WertR) enthalten Hinweise zur Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien. Ihre Anwendung soll eine objektive Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherstellen.

Die Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken (Wertermittlungsrichtlinien 2006 - WertR 2006) vom 1. März 2006 sind im Bundesanzeiger Nr. 108a vom 10. Juni 2006 (Berichtigung vom 1. Juli 2006 BAnz. Nr. 121 S. 4798) veröffentlicht worden. Sie sind in Ergänzung der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV) vom 6. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2209), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081), erlassen worden.

Die vorliegende Neufassung der Wertermittlungsrichtlinien enthält eine vollständige Überarbeitung des Kapitels 4 "Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen" einschließlich der zugehörigen Beispielsrechnungen. Darüber hinaus erfolgten redaktionelle Anpassungen des übrigen Textes einschließlich der zugehörigen Anlagen.

Die vorliegende Fassung ist eine aktualisierte nicht amtliche Fassung. Sie berücksichtigt die redaktionellen Änderungen der zwischenzeitlich bekannt gemachten amtlichen Fassung vom 10. Juni 2006 ( BAnz. Nr. 108a) einschließlich der Berichtigung vom 1. Juli 2006 (BAnz. Nr. 121 S. 4798).

Eine Gewähr für die Übereinstimmung mit der amtlichen Fassung wird nicht gegeben.

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