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Die wichtigsten Informationen zu den Sicherheitsbestimmungen bei Flugreisen
Schon den Flug in den Süden gebucht? Die Koffer gepackt?
Damit die Entspannung bereits am Flughafen beginnt, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt, um Ihnen zu helfen, Koffer und Handgepäck den Sicherheitsanforderungen entsprechend zu packen.
Mitnahme gefährlicher Gegenstände
Flugzeugkabine
Bestimmte Gegenstände dürfen nicht mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu zählen insbesondere Waffen, spitze oder scharfe Gegenstände, Sportgeräte wie Baseball- oder Golfschläger, die als Waffen verwendet werden könnten, Sprengstoffe sowie brennbare, chemische, ätzende oder giftige Stoffe und seit November 2006 grundsätzlich alle Flüssigkeiten. Einzelheiten dazu finden Sie unten.
Aufzugebendes Gepäck
Auch im aufzugebenden Gepäck gibt es Einschränkungen. Es werden beispielsweise keine Gegenstände transportiert, die brennbare Flüssigkeiten enthalten. Das gilt übrigens auch für Feuerzeuge.
Eine ausführliche Liste verbotener Gegenstände finden Sie in der rechten Spalte zum Download. Sie gilt derzeit für Flüge ab Deutschland.
Die Liste der verbotenen Gegenstände ist nicht abschließend, da stets neue Gegenstände als potenziell gefährlich erkannt werden können. Die einzelnen Staaten der EU haben zudem das Recht, auf nationaler Ebene weitere Gegenstände zu verbieten.
Mitnahme von Flüssigkeiten in der Flugzeugkabine
Seit November 2006 gibt es erhöhte Sicherheitsvorkehrungen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten. Im Handgepäck dürfen diese nur in sehr beschränktem Maß mitgeführt werden. Das gilt für innerdeutsche und europäische Flüge ebenso wie für Flüge nach Übersee.
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Kommission neue Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen.
Diese Beschränkungen gelten für Flüssigkeiten, die Sie vor den Sicherheitskontrollen im Handgepäck haben. Die im Sicherheitsbereich erworbenen Flüssigkeiten dürfen Sie mitführen, da diese besonderen Kontrollen unterliegen.
Im Handgepäck erlaubt sind nur noch Flüssigkeitsbehälter mit maximal 100 ml Fassungsvermögen. Unter Flüssigkeiten werden sämtliche Getränke, aber auch Gels, Cremes, Sprays, Zahnpasta, Öle oder Sonnenmilch verstanden.
Gefäße mit maximal 100 ml Fassungsvermögen dürfen mit in die Flugzeugkabine genommen werden, sofern sie in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel (nicht mit Gummiband), der insgesamt nicht mehr als 1 l Volumen fasst, verpackt sind. Dieser muss separat bei der Kontrollstelle vorgezeigt werden.
Im aufgegebenen Gepäck können Sie weiterhin Flüssigkeiten in größeren Mengen mitnehmen.
Detaillierte Informationen zur Mitnahme von Flüssigkeiten in der Flugzeugkabine finden Sie unter dem Link in der rechten Spalte "Luftsicherheit" beim Bundesinnenministerium.
Medikamente und Babynahrung
Medikamente und Babynahrung dürfen nach wie vor in der Menge im Handgepäck mitgenommen werden, wie sie für die Zeit des Fluges benötigt werden.
Zum Nachweis für benötigte Medikamente halten Sie bitte ein entsprechendes Attest bereit. Bei Babynahrung ist das Kontrollpersonal angehalten, Sie von den mitgebrachten Flüssigkeiten "probieren" zu lassen. Zeigen Sie Medikamente und Babynahrung bei der Röntgenkontrolle unaufgefordert vor.
Ausführliche Informationen
Ausführlichere Informationen finden Sie beim Bundesministerium des Innern.


