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Feste Fehmarnbeltquerung
Staatsvertrag vom 3. September 2008
Am 3. September 2008 haben die damaligen Verkehrsminister den Vertrag über eine Feste Fehmarnbeltquerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark unterzeichnet. Zur Umsetzung des Vertrags bedurfte es innerstaatlicher Zustimmungsverfahren in Deutschland und Dänemark.
Der Vertrag ist in Deutschland durch das Gesetz vom 17. Juli 2009 zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung (BGBl. II S. 799) in innerstaatliches Recht umgesetzt worden. Durch Austausch der Ratifikationsurkunden der Vertragsstaaten am 15. Dezember 2009 ist der Vertrag am 14. Januar 2010 in Kraft getreten. In Dänemark hat das dänische Parlament - das Folketing - dem dänischen Entwurf zum "Gesetz über die Projektierung einer Festen Fehmarnbeltquerung mit den Hinterlandanbindungen in Dänemark" am 26. März 2009 zugestimmt. Am 15. April 2009 erfolgte die Ausfertigung des Planungsgesetzes für die Fehmarnbeltquerung durch die dänische Königin. In rund 3 Jahren wird das dänische Parlament über ein weiteres Gesetz, welches den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung regelt und genehmigt, entscheiden.
Das Projekt
Die Feste Fehmarnbeltquerung (Abschnitt von Küste zu Küste über die rund 19 km lange Meerenge Fehmarnbelt) soll aus einer zweigleisigen elektrifizierten Eisenbahnstrecke und einer vierstreifigen Straßenverbindung bestehen und Puttgarden auf der Insel Fehmarn in Deutschland mit Rødby auf der Insel Lolland in Dänemark verbinden. Die Inbetriebnahme soll 2018 erfolgen. Hinzu kommen die erforderlichen Hinterlandanbindungen für Straße und Schiene in Deutschland und Dänemark.
Das Königreich Dänemark ist zuständig für Errichtung, Betrieb und Finanzierung der Festen Fehmarnbeltquerung. Die Feste Querung soll über Nutzergebühren finanziert werden. Dazu kann das Königreich Dänemark Mautgebühren für die Straßennutzung und Entgelte für die Nutzung der Schienenwege erheben.
Organisation
Im April 2009 wurde die Gesellschaft Femern A/S vom dänischen Verkehrsminister entsprechend dem Planungsgesetz mit der Verantwortung für unter anderem die Vorbereitungsarbeiten, die Untersuchungen und die Planung einer Festen Fehmarnbeltquerung beauftragt. Die Femern A/S ist Teil der Sund & Bælt Holding A/S, eines 100-prozentigen Staatsunternehmens des dänischen Verkehrsministeriums. Die Sund & Bælt Holding A/S ist auch für die Brücke über den Großen Belt verantwortlich.
Hinterlandanbindungen
Das Königreich Dänemark soll für den Ausbau und die Finanzierung der Hinterlandanbindungen der Festen Fehmarnbeltquerung im Königreich Dänemark alleinverantwortlich sein. Der Ausbau der dänischen Hinterlandanbindungen soll spätestens zur Eröffnung der Festen Fehmarnbeltquerung abgeschlossen sein.
Deutschland hat sich bereit erklärt, die finanziellen Verpflichtungen für die Herstellung der Hinterlandanbindungen für Straße und Schiene auf deutscher Seite bis Puttgarden zu übernehmen. Der Ausbau der Bundesstraße B 207 (E 47) zwischen Heiligenhafen (Ost) und Puttgarden zu einer vierstreifigen Bundesstraße und die Elektrifizierung der Schienenstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden sollen bis zur Eröffnung der Festen Fehmarnbeltquerung abgeschlossen sein.
Der zweigleisige Ausbau des Streckenabschnitts zwischen Bad Schwartau und Puttgarden soll in einem zweiten Schritt sieben Jahre nach Inbetriebnahme der Festen Fehmarnbeltquerung betriebsbereit sein. Die bestehende Fehmarnsundbrücke zwischen dem deutschen Festland und der Insel Fehmarn soll eingleisig und zweistreifig bleiben.
Für die Schienenhinterlandanbindung führt im Auftrag des Bundes die Deutsche Bahn AG die Vorentwurfsplanung durch. Informationen zu den Planungen finden Sie auf der Homepage der DB AG.
Umwelt
Besondere Bedeutung kommt der Bewältigung möglicher Umweltauswirkungen des Vorhabens im ökologisch sensiblen Bereich des Fehmarnbelts zu. Bei einem Verkehrsinfrastrukturprojekt dieser Größenordnung sind Umweltauswirkungen zu erwarten. Eine Reihe von Vorgaben und Auflagen für Planung und Bau der Anlage werden jedoch sicherstellen, dass die negative Auswirkungen soweit wie möglich vermieden bzw. minimiert werden.
Die Umweltauswirkungen sind bereits in zahlreichen Studien untersucht worden.
Im Jahr 2006 ist in Deutschland und Dänemark ein innovatives Umweltkonsultationsverfahren durchgeführt worden. Der Öffentlichkeit, den Verbänden und Behörden wurde während eines 6-wöchigen Zeitraums die Möglichkeit gegeben, bereits in einem frühen Planungsstadium im Entscheidungsprozess ihre Ansichten zu den mit diesem Großprojekt verbundenen Umweltbelangen zum Ausdruck zu bringen. Die von den Teilnehmern eingebrachten Meinungen, Vorschläge und Bedenken wurden ausgewertet und fließen in die Weiterentwicklung des Vorhabens ein. Eine Zusammenfassung der Antworten sowie Darstellung der Kernaussagen und des Konsultationsprozesses kann dem Ergebnisbericht über die Umweltkonsultation entnommen werden.
Zu einzelnen Sachverhalten sind weitere vertiefte Untersuchungen notwendig. Sie werden im Rahmen der Plan- und Genehmigungsverfahren durchgeführt.
Entsprechend den in der EU geltenden Vorschriften wird für die Feste Fehmarnbeltquerung die Umweltverträglichkeit nach den entsprechenden deutschen bzw. dänischen UVP-Vorschriften zu prüfen sein. Die Umweltverträglichkeitsstudie mit zugehörigen Beschreibungen des Projektes, den technischen Lösungen und Alternativen sowie der Umweltschutzauflagen sind Gegenstand der Anhörungsverfahren in Deutschland und Dänemark, bei der Betroffene, Behörden und Interessenverbände Stellung nehmen können.
Transeuropäisches Verkehrsnetz
In den Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sind die feste Verbindung über den Fehmarnbelt sowie die Eisenbahnstrecken für die landseitige Anbindung in Deutschland und Dänemark in der Liste der vorrangigen Projekte (Anhang III) enthalten. Das Projekt ist ein wesentliches Element zur Vollendung der zentralen Nord-Süd-Achse zwischen Skandinavien und Mitteleuropa auf der kürzesten Verbindung über die Vogelfluglinie. Alle bisherigen Studien wurden von der EU im Rahmen der TEN-V-Förderung bezuschusst. Für die Finanzperiode 2007 - 2013 hat die Europäische Kommission eine Förderung in Höhe von rund 339 Millionen Euro für die Feste Fehmarnbeltquerung bewilligt.
Bisherige Studien und laufende Untersuchungen
Die Verkehrsminister Deutschlands und Dänemarks vereinbarten 1992 Untersuchungen mit dem Ziel, eine gemeinsame Grundlage für den Entscheidungsprozess zu einer Festen Fehmarnbeltquerung zu schaffen.
Seitdem sind umfangreiche Machbarkeitsstudien (Bautechnik, Geologie, Umwelt, Verkehrsprognose, gesamt- und finanzwirtschaftliche Bewertung, sozioökonomische Regionalstudie) zum Projekt einer Festen Fehmarnbeltquerung durchgeführt worden.
Im Frühjahr 2000 wurden in einem Markterkundungsverfahren die Möglichkeiten der privatwirtschaftlichen Realisierung der Festen Fehmarnbeltquerung untersucht. Um die im Markterkundungsverfahren genannten Risikofaktoren einzugrenzen, wurde die Verkehrsprognose fortgeschrieben und die Einnahmen aus dem Schienenverkehr neu bewertet. Mit den aktualisierten Annahmen wurden anschließend zwei der im Markterkundungsverfahren dargelegten Modelle neu berechnet. Detaillierte Ergebnisse können den Berichten entnommen werden.
Im Anschluss an das Markterkundungsverfahren wurden im Zeitraum 2002 - 2005 gesamtwirtschaftliche Vorteile, regionale Effekte, Verkehrsentwicklung und Finanzierungsmodelle in weiteren Untersuchungen betrachtet und aktualisiert.
Aktuell finden im Auftrag von Femern A/S geotechnische, technische, sicherheits- und schifffahrtsbezogene sowie Umweltuntersuchungen statt. Für detaillierte Informationen zu den laufenden Aktivitäten besuchen Sie bitte die Homepage der Projektgesellschaft.


