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E-Diesel

Quelle: AdobeStock/ luciano

Der Bundesrat hat den Weg freigemacht, die DIN EN 15940 in die 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aufzunehmen. Vorbehaltlich der für den 10. April 2024 geplanten erforderlichen Zustimmung durch das Bundeskabinett wäre damit der Verkauf von aus Abfall- und Reststoffen hergestelltem HVO 100 und erneuerbarem E-Diesel in Reinform zugelassen. Dazu äußert sich Bundesminister Dr. Volker Wissing wie folgt:

Mit der zeitnah geplanten Freigabe von HVO 100 gehen wir einen wichtigen Schritt für mehr Klimaschutz im Verkehr. Der Kraftstoff ist besonders hochwertig und nachhaltig. Aus Abfall- und Reststoffen produziertes HVO kann die CO2-Emissionen gegenüber fossilem Diesel um bis zu 90 Prozent reduzieren. Der Kraftstoff hat sich in der Praxis bewährt, ist in industriellem Maßstab verfügbar und für moderne Dieselmotoren grundsätzlich geeignet. Nach der für den 10. April geplanten abschließenden Behandlung im Bundeskabinett ist HVO 100 an Tankstellen in Deutschland zugelassen und kann einen wirksamen Beitrag leisten, um die Emissionen in der Bestandsflotte zu reduzieren. Außerdem hat der Bundesrat auch den Weg für erneuerbaren E-Diesel in Reinform freigemacht, der ebenfalls besonders klimafreundlich ist. Damit senden wir ein klares Signal an den Markt für den Hochlauf von E-Fuels, die wir bei allen Verkehrsträgern brauchen.