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Gruppenbild mit Frau Kluckert

Quelle: Franz Josef, Berlin

Der Beirat der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur hat heute eine Roadmap für die Einführung des bidirektionalen Ladens in Deutschland an Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Beauftragte für Ladesäuleninfrastruktur, übergeben. Rund 50 Expertinnen und Experten aus Industrie und von relevanten Stakeholdern haben gemeinsam die Roadmap erarbeitet.

Daniela Kluckert:

Bidirektionales Laden wird in Zukunft ein attraktives Zusatzangebot für die Nutzerinnen und Nutzer von Elektroautos sein: Das eigene Auto wird damit zum Stromspeicher – zuerst für den Verbrauch im eigenen Zuhause und in Zukunft auch für die Rückspeisung ins Stromnetz. Das hilft dabei, die Stromkosten zu senken und macht unser Stromnetz gleichzeitig stabiler. Deshalb ist es so wichtig, dass wir alle Potenziale und Chancen nutzen. Die Roadmap des Expertengremiums ist ein guter Startschuss, um das bidirektionale Laden zu einer festen Größe im Energiesystem der Zukunft zu machen.

Johannes Pallasch, Sprecher der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur und Bereichsleiter bei der NOW GmbH:

Das bidirektionale Laden bietet nicht nur den Nutzerinnen und Nutzern zusätzliche Möglichkeiten, sondern trägt auch zur Flexibilisierung des Energieangebots bei. Um dieses Potenzial voll auszuschöpfen und allen zugänglich zu machen, müssen wir die bestehenden Hürden beseitigen. Die Roadmap zeigt den Weg, wie wir in Deutschland bis 2028 marktfähige Lösungen erreichen und diese Vision in die Realität umsetzen können. Wir freuen uns, dass auf dieser Basis die weitere Umsetzung angegangen wird.

Ziel der Bundesregierung ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für das bidirektionale Laden zu schaffen. Als Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur II hat der Beirat der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur konkrete Handlungsempfehlungen zur Einführung des bidirektionalen Ladens vorgelegt. Diese basieren auf einer Analyse des Status Quo und möglicher Anwendungsfälle wie Vehicle-to-Home (V2H) und Vehicle-to-Grid (V2G):

  • Ab 2025 rechnet der Beirat mit ersten marktfähigen V2H-Anwendungen, erste V2G-Anwendungen werden etwas später auf dem Markt erwartet. Ab 2028 kann es zu einem Hochlauf von interoperablen und standardisierten Lösungen für V2H und V2G kommen – vorausgesetzt, dass die entsprechenden Standards bis dahin festgelegt sind und die erforderlichen regulatorischen und technischen Weichenstellungen umgesetzt wurden.
  • Aus technischer Sicht sind Plug & Play-Lösungen das Ziel. Hierfür sind insbesondere Standardisierungen in den Bereichen elektrische Sicherheit, Netzanschluss, digitale Kommunikation sowie Mess- und Steuerungsanwendungen erforderlich. Der Beirat sieht es als notwendig an, die bestehenden Hindernisse und Benachteiligungen im aktuellen rechtlichen Rahmen für die Stromspeicherung und den zurückgespeisten Strom ganzheitlich zu beseitigen. Dies betrifft die Verpflichtung Entgelte, Abgaben und Umlagen zu zahlen. Der Beirat empfiehlt hier die Schaffung eines übergreifenden Rechtsrahmens.

Ausgehend von diesen Ergebnissen wird das BMDV zusammen mit den Partnern innerhalb und außerhalb der Bundesregierung daran arbeiten, die noch offenen Potenziale der Elektromobilität für die Bürgerinnen und Bürger sowie für das gesamte Energiesystem zu erschließen.

Zu den Handlungsempfehlungen des Beirats